{"status":"available","doknr":"OLD279164","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0701.18B153.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-07-01","aktenzeichen":"18 B 153/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\nDer Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2004 ist \nmit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.\n\nDie Gerichtskosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Antragsteller \nauferlegt. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten aufgrund der Ziffern 2. und 3. des übereinstimmend \nangenommenen Vergleichsvorschlags des Gerichts vom 8. Juni 2005 das Verfahren \nin der Hauptsache für erledigt erklärt und die Kostenentscheidung in das Ermessen \ndes Gerichts gestellt haben, hat das Gericht (gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 der \nVerwaltungsgerichtsordnung - VwGO - durch die Berichterstatterin) unter \ngleichzeitiger Einstellung des Verfahrens gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nur noch über \ndie Kosten zu entscheiden, und zwar nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung \ndes bisherigen Sach- und Streitstandes. Hier entspricht es billigem Ermessen, in \nForm der getroffenen Kostenentscheidung den Antragsteller stärker als den \nAntragsgegner mit den Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu belasten, weil \nbis zum Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs mit den \nErledigungserklärungen der Beteiligten am 30. Juni 2005, an dem die \nZustimmungserklärung des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers beim Gericht \neinging, nach summarischer Würdigung des Akteninhalts aus den für die \nUnterbreitung des Vergleichsvorschlags vom 8. Juni 2005 angeführten Gründen zwar \nletztlich nicht absehbar war, ob die Beschwerde Erfolg gehabt hätte, da das Ergebnis \nder am 8. April 2005 durchgeführten Sicherheitsbefragung des Antragstellers nicht \nbekannt ist. Bis dahin sprachen aber überwiegende Gründe für eine Zurückweisung \nder Beschwerde, da der Antragsteller als Vorsitzender eines Vereins libanesischer \nImmigranten nach eigenen Angaben \"Kontakte\" zu in Deutschland anwesenden \nAbgeordneten der \"Hizb Allah\" gehabt hat und nach den Ausführungen des \nVerwaltungsgerichts zumindest ein begründeter Verdacht besteht, dass der \nAntragsteller - entgegen seiner Behauptung - selbst der Hizb Allah angehört, die \nihrerseits im Verdacht steht, den internationalen Terrorismus zu unterstützen. Dass \ndieser Verdacht nicht hinreichend ausgeräumt ist, zeigt bereits der Umstand, dass \ndas Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Durchführung einer \nSicherheitsbefragung für erforderlich gehalten hat. Für eine eingehendere Prüfung \nder Sach- und Rechtslage, insbesondere für eine Abklärung der vom \nVerwaltungsgericht begründeten Verdachtsmomente, ist nach Erledigung der \nHauptsache kein Raum mehr ist.\n\n3\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 3, 52 Abs. 1 und \n2 des Gerichtskostengesetzes.\n\n4\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n5","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279164","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-01/18-b-153-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/279164","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279164","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-01/18-b-153-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/279164","retrieved":"2026-07-09 02:52:46.231231+00:00"}}