{"status":"available","doknr":"OLD279166","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0701.13A2258.05A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-07-01","aktenzeichen":"13 A 2258/05.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des \nVerwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2005 wird auf Kosten der Kläger \nzurückgewiesen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer von den Klägern allein geltend gemachte Zulassungsgrund der \ngrundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor. Die Kläger haben bereits \neine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage nicht aufgezeigt. Sollten sie mit ihrem im \nStil einer Berufungsschrift verfassten Zulassungsvorbringen die sinngemäße Frage \nfür grundsätzlich klärungsbedürftig halten, ob Ashkali gegenwärtig im Kosovo \npolitische Verfolgung droht, begründete dies keine grundsätzliche Bedeutung. Denn \nder Senat hat diese Frage in ständiger Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit stets \nverneint und hält an dieser Auffassung fest. Die Kläger haben nichts vorgetragen, \nwas zu einer abweichenden Einschätzung der Lage der Ashkali im Kosovo führen \nkönnte. Im Gegenteil tragen sie selbst vor, dass der albanische Bevölkerungsteil im \nKosovo angesichts anstehender Statusfragen betreffend die Provinz Kosovo Ruhe \nauch gegenüber den Minderheiten zeigt. Anlass für eine erneute Klärung der o. a. \nFrage durch den Senat in einem Berufungsverfahren besteht daher auch nach dem \nWegfall früherer Abschiebestopps nicht.\n\n4\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n5","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279166","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-01/13-a-2258-05-a","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/279166","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279166","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-01/13-a-2258-05-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/279166","retrieved":"2026-07-09 02:52:46.388926+00:00"}}