{"status":"available","doknr":"OLD279227","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0629.12A3654.04.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-06-29","aktenzeichen":"12 A 3654/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens \neinschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Das \nZulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des \nangefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. \n\n3\n\nVgl. hierzu näher BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2002 - 7 AV 1/02 - und 11. \nNovem-\n\n4\n\nber 2002 - 7 AV 3/02 -.\n\n5\n\nWird in einer Weise wie hier schwerpunktmäßig ohne Annahme eines sicheren \nErgebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung geltend gemacht, dass das \nVerwaltungsgericht bestimmten Beweisangeboten zu Unrecht nicht entsprochen \nhabe, handelt es sich nicht gleichzeitig um die Geltendmachung von \nGesichtspunkten der materiellen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung. Die so \naufgeworfenen Fragen der Beweiserhebung betreffen vielmehr ausschließlich den \nWeg, auf dem das Gericht zu seiner Überzeugung gelangt ist, mithin das gerichtliche \nVerfahren und sind damit dem Verfahrensrecht zuzuordnen. Diesbezügliche Rügen \nkönnen daher lediglich als Verfahrensrügen im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - \nhier als Rüge von Verstößen gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 \nVwGO) - gewertet werden.\n\n6\n\nVgl. zur möglichen Überschneidung der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. \n1 VwGO und des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO etwa: VGH Baden-Württemberg, \nBeschluss vom 8. März 1999 - 1 S 2726/98 -, NVwZ 1999, 1357.\n\n7\n\nSoweit zur Begründung ernstlicher Zweifel über die Verfahrensrügen hinaus \ngeltend gemacht wird, dass in der Gesamtschau der Vernehmung vom 21. März \n2001 klar zum Ausdruck gekommen sei, dass der Zeuge O. auf Grund eines \nVerdachtes Nachforschungen durchgeführt habe und zu dem Ergebnis gekommen \nsei, dass die Klägerin Falschdeklarationen vorgenommen und andere Mitarbeiter \ndazu angewiesen habe und dies eindeutig dafür spreche, dass bereits vollumfänglich \ndie entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt gewesen seien, ist dies \nunzutreffend. Die Ausführungen des Zeugen O. in der öffentlichen Sitzung \ndes Arbeitsgerichtes T. am 21. März 2001 im Verfahren Ca belegen \neindeutig die im Zeitpunkt des Gesprächs am 22. November 2000 noch laufende \nAufklärung der entscheidungserheblichen Tatsachen, die - mit Blick auf die zu \ndiesem Zeitpunkt hinsichtlich der Art, des Umfangs und der Dauer der \nPflichtverletzungen der Klägerin unklare Sachlage - auch entsprechend den \nzutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts geboten war.\n\n8\n\nDie Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Beweisangeboten zu Unrecht nicht \nentsprochen, mit der sinngemäß der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO \ngeltend gemacht wird, greift nicht durch. Die erhobene Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 \nVwGO) setzt die Darlegung voraus, \n\n9\n\n- welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des \nVerwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären,\n\n10\n\n- welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden \nhätten,\n\n11\n\n- auf Grund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme \ndem Verwaltungsgericht hätte aufdrängen müssen,\n\n12\n\n- welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte,\n\n13\n\n- inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundlegung der materiell-\nrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts auf der unterbliebenen \nSachaufklärung beruhen kann und\n\n14\n\n- dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig \ngerügt worden ist.\n\n15\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1997\n\n16\n\n- 8 B 165.97 -.\n\n17\n\nDiesen Anforderungen genügt die Darlegung schon deshalb nicht, weil daraus \nnicht ersichtlich ist, dass die - anwaltlich vertretene - Klägerin die Nichterhebung der \nBeweise in der mündlichen Verhandlung am 30. Juni 2004 gegenüber dem \nVerwaltungsgericht gerügt hat. Dem insoweit maßgebenden Protokoll der \nmündlichen Verhandlung ist eine derartige Rüge nicht zu entnehmen. Auch im \nZulassungsantrag ist hierzu nichts ausgeführt, so dass von einem Verlust des \nRügerechts auszugehen ist.\n\n18\n\nVgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 17. Novem-\n\n19\n\nber 1998 - 5 UZ 1768/98 -, AgrarR 2000, 60.\n\n20\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2, 162 Abs. 3 VwGO. \nEs entspricht hier der Billigkeit, dass die Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten \nder Beigeladenen trägt, da die Beigeladene im Zulassungsverfahren einen Antrag \ngestellt und sich mithin einem Kostenrisiko ausgesetzt hat (vgl. § 154 Abs. 3 \nVwGO).\n\n21\n\nMit diesem Beschluss, der nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar ist, wird das \nangefochtene Urteil rechtskräftig (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).\n\n22","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279227","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-06-29/12-a-3654-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":5},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 86","ref_norm":"86","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/279227","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279227","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-06-29/12-a-3654-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/279227","retrieved":"2026-07-09 02:52:51.871555+00:00"}}