{"status":"available","doknr":"OLD279539","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0615.6B496.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-06-15","aktenzeichen":"6 B 496/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\nDer Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 7. März 2005 ist mit \nAusnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.\n\nDie Kosten des Verfahrens erster Instanz mit Ausnahme der außergerichtlichen \nKosten des Beigeladenen tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur \nHälfte. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten erster Instanz selbst. \nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten jeweils zu einem \nDrittel.\n\nDer Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Hauptbeteiligten das Verfahren übereinstimmend in der \nHauptsache für erledigt erklärt haben, ist es in entsprechender Anwendung des § 92 \nAbs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Ferner ist der angefochtene Beschluss mit \nAusnahme der Streitwertfestsetzung für wirkungslos zu erklären. Außerdem ist über \ndie Kosten des Verfahrens gemäß § 161 Abs. 2 VwGO unter Berücksichtigung des \nbisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Es \nentspricht billigem Ermessen im Sinne dieser Vorschrift, die Kosten des Verfahrens \nin der tenorierten Weise zu teilen, da sich ohne eine eingehende Prüfung der Sach- \nund Rechtslage, die nach dem Eintritt der Hauptsacheerledigung weder aus Gründen \nder Rechtsschutzgewährung geboten noch mit Blick auf den Gesichtspunkt der \nProzessökonomie sachgerecht ist, nicht hinreichend sicher vorhersagen lässt, \nwelchen Ausgang das Verfahren ohne Eintritt der Erledigung genommen hätte. \nHinsichtlich des Beigeladenen trägt die Kostenentscheidung dem Umstand \nRechnung, dass dieser in der ersten Instanz keinen Antrag gestellt und sich damit \ndort einem Prozesskostenrisiko nicht ausgesetzt hat (§§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 \nVwGO). \n\n3\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 3 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG. \n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279539","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-06-15/6-b-496-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/279539","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279539","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-06-15/6-b-496-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/279539","retrieved":"2026-07-09 02:53:17.670376+00:00"}}