{"status":"available","doknr":"OLD279988","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0527.19B706.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-05-27","aktenzeichen":"19 B 706/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren wird eingestellt.\n\nDer Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. April 2005 ist mit \nAusnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.\n\nDer Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens erster Instanz; die \nAntragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2500,- EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der \nHauptsache erledigt erklärt haben, ist das Verfahren nach §§ 87 a Abs. 1 und 3, 92 \nAbs. 3 Satz 1, 125 Abs. 1 VwGO durch den Berichterstatter einzustellen. Die \nerstinstanzliche Entscheidung ist wirkungslos (§ 173 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 \nZPO in entsprechender Anwendung).\n\n3\n\nÜber die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge ist gemäß § 161 Abs. 2 \nVwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und \nStreitstandes zu entscheiden. Billigem Ermessen entspricht es hier, die Kosten des \nVerfahrens entsprechend dem Tenor dieses Beschlusses zu verteilen.\n\n4\n\nDem Antragsgegner sind die Kosten des Verfahrens erster Instanz aufzuerlegen, \nweil die Antragsteller vor Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren in Bezug \nauf den geltend gemachten wichtigen Grund für einen Schulwechsel mit der Vorlage \nder fachärztlichen Bescheinigung des Arztes für Neurologie/Psychiatrie und \nUmweltmedizin Dr. med. S. aus H. vom 16. März 2005 einen wesentlichen \nAnhalt für die Glaubhaftmachung vorgetragen und belegt haben, dass die \nErkrankung des Schulkinds mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Aufenthalt in \nRäumen der Realschule O. zurückzuführen sein kann. Der Frage, ob \nBelastungen der Raumluft mit Schadstoffen nachweislich für Erkrankungen von \nSchülern (mit-) ursächlich sind, braucht nach der Hauptsacheerledigung sowie aus \nden zutreffenden Gründen in den Entscheidungen, durch die das Verwaltungsgericht \nden Anordnungsbegehren bezüglich anderer Schüler stattgegeben hat, nicht \nnachgegangen zu werden.\n\n5\n\nDen Antragstellern sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens aus dem \nRechtsgedanken des § 155 Abs. 2 VwGO aufzuerlegen, weil sie nach ihrem eigenen \nVortrag das im Beschwerdeverfahren vorgelegte Attest schon im Verfahren erster \nInstanz vorlegen konnten. In diesem Fall hätte das Verwaltungsgericht \nvoraussichtlich dem Begehren stattgegeben, weil es nach dem angefochtenen \nBeschluss an der Glaubhaftmachung des Ursachenzusammenhangs fehlte.\n\n6\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47, 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG. \n\n7\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 66 Abs. 3 Satz 3, 68 \nAbs. 1 Satz 4 GKG).\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279988","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-05-27/19-b-706-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 155","ref_norm":"155","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/279988","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/279988","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-05-27/19-b-706-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/279988","retrieved":"2026-07-09 02:53:54.033134+00:00"}}