{"status":"available","doknr":"OLD281477","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0315.6B285.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-03-15","aktenzeichen":"6 B 285/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist nicht begründet. Die mit ihr dargelegten Gründe (§ 146 \nAbs. 4 Sätze 3 und 6 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) führen nicht zum \nErfolg des Rechtsmittels.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers,\n\n4\n\nden Antragsgegner im Wege der einstweiligen \nAnordnung zu verpflichten, ihn, den Antragsteller, \namtsangemessen mit sofortiger Wirkung an der \nHauptschule C. unter Abordnung an die \nHauptschule T. mit einer Stundenzahl von 14 \nWochen-stunden zu beschäftigen,\n\n5\n\nmit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller sei wirksam zum 00.00.0000 \nin den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Das hiergegen gerichtete \nBeschwerdevorbringen des Antragstellers greift nicht durch. Dem von ihm geltend \ngemachten Anspruch steht entgegen, dass er mit Ablauf des 00.00.0000 in den \nRuhestand versetzt worden ist. Der Antragsgegner hat die sofortige Vollziehung \nseiner Zurruhesetzungsverfügung vom 00.00.0000 angeordnet. Der dagegen \ngerichtete Antrag des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 VwGO hatte keinen Erfolg. Zur \nVermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf den Beschluss des Senats vom \nheutigen Tage in dem Verfahren 6 B 284/05 verwiesen.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung auf §§ 53 Abs. 3 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2 des \nGerichtskostengesetzes.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/281477","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-03-15/6-b-285-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/281477","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/281477","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-03-15/6-b-285-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/281477","retrieved":"2026-07-09 02:55:56.799111+00:00"}}