{"status":"available","doknr":"OLD284989","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0831.12B183.04.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-08-31","aktenzeichen":"12 B 183/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, den der Senat dahin \nversteht, dass er sich auf die erstinstanzlich mit Urteil des Verwaltungsgerichts \nMinden vom 10. Juli 2003 zuerkannten Leistungen für den Zeitraum von November \n2001 bis Juli 2002 bezieht, hat keinen Erfolg. Die Antragsteller haben keinen \nAnordnungsgrund im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO glaubhaft gemacht.\n\n3\n\nDanach kann eine einstweilige Anordnung nur ergehen, wenn sie zur \nAbwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus \nanderen Gründen nötig erscheint. Die einstweilige Anordnung dient lediglich der \nSicherung und nicht schon der Befriedigung von (glaubhaft gemachten) Rechten. Sie \ndarf deshalb die Entscheidung in der Hauptsache grundsätzlich nicht \nvorwegnehmen. Eine Ausnahme gestattet dieser Grundsatz nur dann, wenn der \nErlass einer einstweiligen Anordnung zur Vermeidung unzumutbarer Folgen für den \nAntragsteller notwendig ist. Anderenfalls würde die Entscheidung des Rechtsstreits in \nAbweichung von den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung von dem für die \nendgültige Rechtsfindung ausgestalteten Hauptsacheverfahren in das auf eine \nsummarische Prüfung des Streitstoffes beschränkte Verfahren des vorläufigen \nRechtsschutzes verlagert. Danach setzt die Notwendigkeit einer Entscheidung \ngerade im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes voraus, dass dem Antragsteller das \nAbwarten einer Entscheidung in einem in der Regel länger dauernden \nHauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann. \n\n4\n\nVgl. etwa Senatsbeschluss vom 9. September \n2002 - 12 B 1285/02 -.\n\n5\n\nDiese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt. Beim beschließenden Senat ist das \nBerufungsverfahren gleichen Rubrums - 12 A 3625/03 - anhängig, in dem der \nAntragsgegner sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Juli \n2003 wendet. In diesem Berufungsverfahren ist Termin zur mündlichen Verhandlung \nauf den 6. September 2004 anberaumt worden. Der Senat wird aller Voraussicht \nnach aufgrund der mündlichen Verhandlung über die Berufung des Antragsgegners \nentscheiden. Gründe, aus denen den Antragstellern ein Abwarten dieser \nEntscheidung nicht zugemutet werden könnte, sind weder von ihnen vorgetragen \nworden noch sonst aus den Akten ersichtlich, zumal der notwendige Lebensunterhalt \nihres Sohnes durch die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem \nBundessozialhilfegesetz sichergestellt ist.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 188 Satz 2 VwGO.\n\n7\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284989","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-08-31/12-b-183-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/284989","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/284989","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-08-31/12-b-183-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/284989","retrieved":"2026-07-09 03:01:13.438884+00:00"}}