{"status":"available","doknr":"OLD285312","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0804.15A2957.04.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-08-04","aktenzeichen":"15 A 2957/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt. \n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. \n\nDer Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 329,-- EUR festgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe \nnicht vorliegen. \n\n3\n\nDer Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 \nAbs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) liegt nicht vor. Es ist nicht \nüberwiegend wahrscheinlich, dass der im Zulassungsverfahren vorgetragene Angriff \ngegen die Bewertung des Verwaltungsgerichts, das die erstmalige Anlegung einer \nFrostschutzschicht als Verbesserung angesehen hat, im Berufungsverfahren \nerfolgreich wäre. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der erstmalige \nEinbau einer Frostschutzschicht zu einer beitragsfähigen Verbesserung führt. \n\n4\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. November \n1997 - 15 A 529/95 -, OVGE 46, 220 (221 f.). \n\n5\n\nDiese Bewertung wird nicht dadurch erschüttert, dass Mängel in der \nFrostsicherheit bislang nicht aufgetreten sein sollen. \n\n6\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2003 \n- 15 B 485/03 -, S. 3 des amtl. Umdrucks. \n\n7\n\nDas Antragsvorbringen gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung im Sinne \neiner auf den Einzelfall des Ausbaus bezogenen Zweckmäßigkeitsprüfung \nabzuweichen. Der Gleichheitssatz, hier in der speziellen Ausprägung des § 8 Abs. 6 \ndes Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), \nwonach die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen sind und Gruppen von \nBeitragspflichtigen mit annähernd gleichen Vorteilen zusammengefasst werden \nkönnen, fordert nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende \nAbgabennormierung.\n\n8\n\nVgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 \nBvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1 (5 ff.).\n\n9\n\nDas Ausbaumotiv, das der Kläger in der Verlegung eines Kanals und \nverschiedener Versorgungsleitungen sieht, ist unerheblich. Es kommt alleine darauf \nan, ob die Merkmale eines beitragsfähigen Ausbaus nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG \nNRW objektiv vorliegen. \n\n10\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2002 \n- 15 B 745/02 -, S. 2 des amtl. Umdrucks; Beschluss \nvom 9. Juni 2000 - 15 A 4756/96 -, S. 7 f. des amtl. \nUmdrucks. \n\n11\n\nDer Rechtssache kommt auch nicht die geltend gemachte grundsätzliche \nBedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu. Die insoweit aufgeworfene Frage, \n\n12\n\n\"ob eine Verbesserung i.S.d. § 8 KAG schon \ndann vorliegt, wenn objektiv die Qualität der Anlage \nsteigt, oder nur dann, wenn die Maßnahme sinnvoll \nist\", \n\n13\n\nstellt sich in dieser Allgemeinheit nicht und ist im Übrigen im Sinne der genannten \nVerfassungsrechtsprechung zu beantworten. Was die konkrete Ausbauart betrifft, ist \ngeklärt, dass der Einbau einer Frostschutzschicht zu einer Verbesserung führt. \n\n14\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO. Die Entscheidung über \nden Streitwert ergibt sich aus §§ 14 Abs. 1 und 3, 13 Abs. 2 des \nGerichtskostengesetzes a.F. \n\n15\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n16","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/285312","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-08-04/15-a-2957-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/285312","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/285312","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-08-04/15-a-2957-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/285312","retrieved":"2026-07-09 03:01:46.953833+00:00"}}