{"status":"available","doknr":"OLD287337","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0405.13B1471.03.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-04-05","aktenzeichen":"13 B 1471/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der \nStreitwertfestsetzung geändert.\n\nDie aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung \nvom 4. März 2003 wird bezüglich der geforderten Handwaschgelegenheit im \nBratwurststand/Grill wieder hergestellt und bezüglich der Zwangsgeldandrohung \nangeordnet.\n\nDie Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde der Antragstellerin mit dem Antrag, \n\n3\n\nunter Abänderung des angefochtenen Beschlusses\n\n4\n\ndie aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung \ndes Antragsgegners vom 4. März 2003 insoweit wieder herzustellen, als ihr darin die \nEinrichtung einer Handwaschgelegenheit in ihrem Bratwurststand/Grill aufgegeben \nwird, \n\n5\n\nsowie\n\n6\n\ndie aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die diesbezügliche \nZwangsgeldandrohung anzuordnen,\n\n7\n\nist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Bei seiner Interessenabwägung im \nRahmen des § 80 Abs. 5 VwGO geht der Senat - anders als das Verwaltungsgericht \n- davon aus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung im vorläufigen \nRechtsschutzverfahren nicht hinreichend sicher beurteilen lässt. Sowohl die Kleinheit \nder Grillkabine von ca. 1,4 x 1,4 Metern Grundfläche wie auch die Beurteilung des in \netwa sechs Meter vorhandenen Handwaschbeckens als nicht \"leicht erreichbar\" im \nSinne von Kapitel 3 Ziffer 1.5.1 für ortsveränderliche Verkaufseinrichtungen nach § 2 \nAbs. 1 b LMHV bzw. Kapitel 1 Ziffer 3 für sonstige Betriebsstätten im Sinne des § 2 \nNr. 1 a LMHV geben zu Bedenken Anlass, denen in einem Hauptsacheverfahren \nnachgegangen werden muss. \n\n8\n\nBei der vom möglichen Erfolg in der Hauptsache unabhängigen allgemeinen \nInteressenabwägung überwiegt das Interesse der Antragstellerin gegenüber dem \nöffentlichen Interesse. Angesichts der bestehenden Dienstanweisungen ist die \nGefahr, dass die Hände durch die Berührung mit Geld oder der Tür Lebensmittel \nverunreinigen könnten, zwar nicht ausgeschlossen, aber gering. Wenn Vertreter des \nAntragsgegners vorbringen festgestellt zu haben, dass die Dienstanweisungen nicht \neingehalten würden, so ist doch zu berücksichtigen, dass selbst bei Installierung \neines Handwaschbeckens in der Kabine dessen Benutzung von der Einsicht des \nPersonals abhängt und auch durch die bestehenden Normen nicht für jeden Fall der \nvorausgegangenen Berührung von Geld oder Tür gefordert wird. Unter diesen \nUmständen geht der Senat davon aus, dass der nach dem Beschwerdevorbringen \nvom Antragsgegner etwa 20 Jahre hingenommene Zustand - nachdem inzwischen \nein Handwaschbecken im Verkaufsraum eingerichtet worden ist - auch für die Zeit \neines etwaigen Hauptsacheverfahrens fortbestehen kann.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n10\n\nDie Streitwertfestsetzung entspricht der ständigen Praxis des Senats in \nvergleichbaren Verfahren.\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287337","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-04-05/13-b-1471-03","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/287337","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287337","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-04-05/13-b-1471-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/287337","retrieved":"2026-07-09 03:05:24.572048+00:00"}}