{"status":"available","doknr":"OLD287814","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0311.15A1766.03A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-03-11","aktenzeichen":"15 A 1766/03.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt. \n\nDer Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer auf den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützte Antrag hat \nkeinen Erfolg. Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage,\n\n3\n\n\"ob das originäre Recht eines jeden Staates, seine Staatsordnung zu verteidigen, \nwomit das Recht auf Wehrdienstverweigerung im Asylrecht keine Anwendung findet, \nauch die Feststellung von Abschiebungshindernissen gem. § 53 AuslG ausschließt, \nobwohl der Menschenrechtsausschuss der UN, der den Pakt über bürgerliche und \npolitische Rechte überwacht, in seiner allgemeinen Bemerkung zu Art. 18 das Recht \nauf Kriegsdienstverweigerung als ein Recht anerkannt hat, das allgemein anerkannt \nund von Staaten zu beachten ist, gleichwohl im konkreten Fall auf Grund der \nWehrdienstverweigerung eine schwere, langjährige Freiheitsstrafe für den \nbetroffenen Wehrdienstverweigerer im Heimatstaat zu erwarten ist\",\n\n4\n\nbedarf keiner Klärung, weil sie bereits geklärt ist. Die Europäische \nMenschenrechtskonvention (EMRK), auf deren Regelungen § 53 Abs. 4 AuslG \nhinsichtlich des Vorliegens von Abschiebungshindernissen verweist, umfasst nicht \ndas Recht auf Kriegsdienstverweigerung. \n\n5\n\nVgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. September 1998 - 5 Bf 418/98.A -, NVwZ-\nRR 1999, 342 f. \n\n6\n\nInfolgedessen kann ein abgelehnter Asylbewerber nicht bereits deshalb \nAbschiebungsschutz nach § 53 AuslG beanspruchen, weil er auf Grund einer \nKriegsdienstverweigerung/Wehrdienstentziehung in seinem Heimatland mit \nStrafverfolgung rechnen muss. Ein Abschiebungshindernis kann aber aus § 53 \nAbs. 1 AuslG (Gefahr der Folter), § 53 Abs. 2 AuslG (Gefahr der Todesstrafe) und \n§ 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK (Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder \nerniedrigender Strafe oder Behandlung) resultieren. Die Ausführungen in der \nAntragsschrift begründen keinen weiteren Klärungsbedarf in Bezug auf die vom \nKläger aufgeworfene Frage. Der Auffassung des Menschenrechtsausschusses der \nUN zum Inhalt des Rechts aus Art. 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und \npolitische Rechte kommt in diesem Zusammenhang bereits deshalb keine \nmaßgebliche Bedeutung zu, weil § 53 AuslG auf diesen Pakt - im Gegensatz zur \nEMRK - nicht verweist. \n\n7\n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG \nabgesehen. \n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 83b Abs. 1 \nAsylVfG.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylVfG unanfechtbar. Das Urteil des \nVerwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG). \n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287814","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-11/15-a-1766-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":3},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/287814","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287814","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-11/15-a-1766-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/287814","retrieved":"2026-07-09 03:06:07.344838+00:00"}}