{"status":"available","doknr":"OLD287896","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0308.4A878.04A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-03-08","aktenzeichen":"4 A 878/04.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer auf § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützte Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. \n\n3\n\nDer Kläger möchte grundsätzlich geklärt wissen, \"inwieweit dem Kläger wegen \nseiner politischen Aktivitäten in Deutschland Gefahr droht.\" Diese Frage lässt sich \nfallübergreifend - und damit grundsätzlich - nicht klären. Soweit der Kläger mit seiner \nBegründung darauf verweist, dass er Artikel mit regimekritischem Inhalt in \nExilzeitungen, die auch im Kongo verteilt worden seien, veröffentlicht hat und in \ndiesem Zusammenhang geklärt wissen will, \"inwieweit Journalisten oder sonstigen \nVerfassern von regierungskritischen Artikeln Verfolgung droht\", besteht kein \ngrundsätzlicher Klärungsbedarf mehr. Denn sie ist durch Urteil des Senats vom \n18. April 2002 - 4 A 3113/95.A - geklärt. \n\n4\n\nEine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgungsgefahr wegen \nexilpolitischer Aktivitäten gegen die Regierungen L.D. Kabila und/oder J. Kabila hat \nder Senat verneint, wenn sich diese Aktivitäten auf die bloße Mitgliedschaft in einer \nOppositionspartei oder auf darüber hinausgehende normale Parteiaktivitäten \nbeschränken, wie etwa die Teilnahme an gegen die Kabila-Regierungen gerichteten \nDemonstrationen und Kundgebungen als einer unter vielen, selbst wenn dabei für die \nÖffentlichkeit bestimmte regimekritische Flugblätter verteilt und Resolutionen verfasst \nwerden. Entsprechendes gilt für das Verfassen von Zeitungsarktikeln oder Schreiben \nan Regierungsstellen bzw. an den jeweiligen Präsidenten, auch wenn in diesen eine \nGegnerschaft zum bestehenden Regime zum Ausdruck gebracht wird. Nur dann, \nwenn Asylbewerber Aktivitäten entfaltet haben, die den Regierungsstellen bekannt \ngeworden sind und die von diesen als Ausdruck einer ernst zu nehmenden \nGegnerschaft angesehen werden, weil sie den Bestand der Regierung gefährden \nkönnten oder jedenfalls als geeignet erscheinen, die Regierung in der inländischen \noder ausländischen Öffentlichkeit in erheblichen Misskredit zu bringen, besteht \nmöglicherweise eine Verfolgungsgefahr. Hieran hält der Senat nach erneuter \nÜberprüfung fest. Weshalb sich die dargestellte Einschätzung aufgrund der \nRegierungsneubildung \"unter Einschluss der Rebellengruppen\" zum Nachteil \nrückkehrender Asylbewerber geändert haben könnte, ist dem Zulassungsantrag nicht \nzu entnehmen. Nach dem Lagebericht des Auswärtigen Amts vom August 2003, auf \nden sich der Kläger bezieht, kann von einer systematischen staatlichen \nUnterdrückung oder Zensur der Presse keine Rede mehr sein; Behinderungen \nerfolgen lediglich in Einzelfällen (vgl. S. 15, letzter Absatz). Soweit nach dem Bericht \nregimekritischen Journalisten weiterhin vorübergehende Inhaftierungen drohen, \nbezieht sich diese Feststellung nicht auf exilpolitische Aktivitäten. Eine weitere \nfallübergreifende Klärung ist nicht möglich, weil es auf die Umstände des Einzelfalles \nankommt.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n6\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287896","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-08/4-a-878-04-a","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/287896","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/287896","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-08/4-a-878-04-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/287896","retrieved":"2026-07-09 03:06:14.642031+00:00"}}