{"status":"available","doknr":"OLD288041","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0301.4A3270.03A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-03-01","aktenzeichen":"4 A 3270/03.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer auf § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO gestützte \nZulassungsantrag hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer Kläger meint, das Verwaltungsgericht habe seinen Anspruch auf Gewährung \nrechtlichen Gehörs verletzt, weil es den in der mündlichen Verhandlung gestellten \nBeweisantrag ohne zureichende Gründe abgelehnt habe. Dem ist nicht zu \nfolgen.\n\n4\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Beweisantrag des Klägers auf Einholung einer \nAuskunft dazu, dass es zur Zeit seiner Ausreise ein im Beweisantrag näher \nbezeichnetes Viertel in Kinshasa gegeben habe, in der mündlichen Verhandlung mit \nder Begründung abgelehnt, der Kläger habe sein Verfolgungsschicksal schon in \nanderen entscheidungserheblichen Punkten nicht glaubhaft geschildert, so dass eine \nweitere Aufklärung nicht geboten sein. Im Urteil hat es mit Blick auf die nicht \nvorhandene Glaubwürdigkeit - neben einer Reihe weiterer Gesichtspunkte dazu - \nergänzend ausgeführt, seine Einschätzung zur mangelnden Glaubwürdigkeit des \nKlägers werde \"schon allein dadurch getragen, dass er die Rebellenorganisation, für \ndie er tätig gewesen sein will, in der Vorprüfung nicht nur hinsichtlich der aus drei \nBuchstaben zusammengesetzten Abkürzung (RDC statt RCD), sondern auch \nhinsichtlich des vollen, sechs Worte enthaltenden und zu dem Kürzel RDC \npassenden Namens - dessen Nennung im Anhörungsprotokoll demnach nicht auf \neinem hier erheblichen Übersetzungs- oder Schreibfehler beruht haben kann - falsch \nbezeichnet hat.\" Dazu bemerkt der Kläger lapidar: \"Dass es bei der Anhörung beim \nBundesamt am 21. 02. 2000 zu Koinzidenzien bezüglich der Kürzel RDC und RCD \ngekommen ist, betrifft nicht den Vortrag zum Verfolgungsschicksal.\" Abgesehen \ndavon, dass das Verwaltungsgericht nicht allein auf die \"Kürzel\", sondern auch auf \ndie unzutreffende Bezeichnung der Rebellenorganisation dem vollen Namen nach \nabgestellt hat, betrifft seine behauptete Mitarbeit in einer Rebellenorganisation einen \nwesentlichen Teil seines Asylvorbringens (vgl. zuletzt seinen Schriftsatz vom 25. Juni \n2003).\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n6\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/288041","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-01/4-a-3270-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/288041","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/288041","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-03-01/4-a-3270-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/288041","retrieved":"2026-07-09 03:06:27.357524+00:00"}}