{"status":"available","doknr":"OLD288936","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0115.18B105.03.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-01-15","aktenzeichen":"18 B 105/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, die nicht erstattet \nwerden, soweit sie das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von \nProzesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren betreffen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist nicht begründet. Aus den von dem Antragsteller dargelegten, \ngemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - vom Senat \nnur zu prüfenden Gründen ergibt sich nicht, dass die Ablehnung der Anträge auf \nGewährung vorläufigen Rechtsschutzes und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe \nfür das erstinstanzliche Verfahren durch das Verwaltungsgericht zu Unrecht erfolgt \nist.\n\n3\n\nSoweit der Antragsteller sich zur Beschwerdebegründung auf seinen Vortrag im \nerstinstanzlichen Verfahren bezieht, genügt sein Vorbringen nicht den Anforderung \ndes § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach die Beschwerdebegründung u.a. die Gründe \ndarlegen muss, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und \nsich mit der angefochtenen Entscheidung auseinander setzen muss. Dies erfordert, \ndass der Antragsteller in seinem vom Senat nur zu prüfenden Beschwerdevorbringen \nmit schlüssigen Gegenargumenten auf die entscheidungstragenden Gründen des \nerstinstanzlichen Beschlusses eingeht. Daran fehlt es bei der hier erfolgten \nBezugnahme.\n\n4\n\nDarüber hinaus macht der Antragsteller nur Einwendungen gegen die \nAusführungen des Verwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der \nAbschiebungsandrohung mit der Begründung geltend, wegen seiner persönlichen \nBeziehung zu seinen in Deutschland lebenden Kindern bestehe ein \nAbschiebungshindernis. Etwaige\nDuldungsgründe bzw. Abschiebungshindernisse stehen aber - falls sie hier \nüberhaupt vorliegen - wegen der in § 50 Abs. 3 des Ausländergesetzes getroffenen \nRegelung dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen und lassen ihre \nRechtmäßigkeit unberührt.\n\n5\n\nVgl. Senatsbeschlüsse vom 13. August 1999 - 18 \nB 1565/98 -, vom 3. August 2001 - 18 B 410/01 - \nm.w.N., vom 21. Januar 2002 - 18 B 73/02 -, vom \n3. September 2003 - 18 B 1849/02 - und vom 22. \nOktober 2003 - 18 B 2028/03 -.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 166 VwGO, § 127 Abs. 4 ZPO. \nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 3, 14 Abs. 1 GKG. \n\n7\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO, § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG \nunanfechtbar.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/288936","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-01-15/18-b-105-03","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/288936","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/288936","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-01-15/18-b-105-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/288936","retrieved":"2026-07-09 03:07:44.905986+00:00"}}