{"status":"available","doknr":"OLD289092","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2004:0107.3A4802.03A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2004-01-07","aktenzeichen":"3 A 4802/03.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nAus den Ausführungen in der Antragsschrift ergibt sich nicht, dass die Rechtssache \ngrundsätzliche Bedeutung besitzt (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG). Die vom Kläger aufgeworfene \nFrage, \n\n4\n\n\"ob Artikel, die insbesondere Kritik an der Person des Staatspräsidenten Assad äußern \nund mit Bild und Namen des Verfassers versehen im Internet, unter anderem auf der Seite \nYekiti, veröffentlicht worden sind, im vom syrischen Staat überwachten Internet tatsächlich \ngenauso wenig ernst genommen werden, wie die Teilnahme an Demonstrationen\", \n\n5\n\nist einer grundsätzlichen, verallgemeinerungsfähigen Klärung nicht zugänglich. Welches \nGewicht regimekritischen Äußerungen syrischer Staatsangehöriger im Internet - für sich \ngenommen oder im Verhältnis zu Demonstrationsteilnahmen - zukommt, ist eine Frage des \nEinzelfalls. Darauf, ob die vom Kläger vorgetragene Kritik an der Würdigung seiner \nInternetveröffentlichungen durch das Verwaltungsgericht zutrifft, kommt es vorliegend nicht \nan.\n\n6\n\nIn der Antragsschrift ist auch nicht dargetan, dass der Anspruch des Klägers auf \nGewährung rechtlichen Gehörs verletzt worden ist (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 \nNr. 3 VwGO). Der Kläger bezieht sich insoweit allein auf eine Verletzung der \nAufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), die weder einen Gehörsverstoß noch einen anderen \nVerfahrensfehler darstellt, der in § 138 VwGO genannt und in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG in \nBezug genommen ist.\n\n7\n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG abgesehen.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 2 VwGO, 83b Abs. 1 AsylVfG.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG). Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist \nnunmehr rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/289092","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-01-07/3-a-4802-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":5},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 86","ref_norm":"86","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/289092","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/289092","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2004-01-07/3-a-4802-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/289092","retrieved":"2026-07-09 03:07:58.518112+00:00"}}