{"status":"available","doknr":"OLD290995","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0905.5A4193.01.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-09-05","aktenzeichen":"5 A 4193/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren wird eingestellt. \n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. August 2001 ist \nwirkungslos. \n\nDie Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte \neinerseits und die Kläger zu 1. bis 10. andererseits je zur Hälfte, diese als \nGesamtschuldner. \n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.180.670,10 EUR \nfestgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Kläger und der Beklagte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt \nerklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 87a Abs. 1 \nund 3, 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO mit der Folge der Wirkungslosigkeit des angegriffenen \nUrteils einzustellen. \n\n3\n\nNach § 161 Abs. 2 VwGO ist nach billigem Ermessen über die Kosten des \nVerfahrens zu befinden. Danach sind die Kosten entsprechend der im \naußergerichtlichen Vergleich vom 11. August 2003 zwischen den Beteiligten \ngetroffenen Regelung jeweils zur Hälfte den Klägern einerseits und dem Beklagten \nandererseits aufzuerlegen. \n\n4\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 14 Abs. 1, 13 Abs. 1 GKG. Für das \nGericht besteht keine Veranlassung, von der Streitwertfestsetzung erster Instanz \nabzuweichen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Ausführungen \nim Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 31. August 2001 Bezug genommen. \nZwar wird in dem Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 11. \nAugust 2003 darauf hingewiesen, dass sich die Wirtschaftslage im Vergleich zum \nJahre 1994 derart negativ entwickelt habe, dass mit den ursprünglich \nprognostizierten Umsätzen nicht mehr gerechnet werden könne. Diese Behauptung \nwird indes nicht weiter belegt. Sie steht auch in einem gewissen Widerspruch zu den \nAusführungen des Prozessbevollmächtigten der Kläger im Schriftsatz vom 7. März \n2002. Dort war ausgeführt worden, dass die Steigerungsraten der Umsätze des \nLotto-Toto-Blocks in den letzten fünf Jahren von 15 Mrd. DM auf rund 20 Mrd. DM \neher zu gering angegeben worden seien. Branchenkenner sprächen von höheren \nUmsatzsteigerungen. Wenngleich diese Steigerungsraten auf eine entsprechend \nintensive Werbung zurückgeführt werden, zeigt sich gleichwohl, dass auch in \nwirtschaftlich schwierigen Zeiten Lotterien Umsatzsteigerungen verzeichnen können. \nVor diesem Hintergrund ist nicht einsichtig, aus welchen Gründen bei der von den \nKlägern angestrebten Lotterie aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage mit \ngeringeren Umsätzen als ursprünglich angenommen zu rechnen sein soll. \n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 VwGO, § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/290995","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-09-05/5-a-4193-01","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 87a","ref_norm":"87a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/290995","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/290995","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-09-05/5-a-4193-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/290995","retrieved":"2026-07-09 03:10:54.066869+00:00"}}