{"status":"available","doknr":"OLD291399","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0801.13A3048.03A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-08-01","aktenzeichen":"13 A 3048/03.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nZunächst macht die Antragsschrift zwei aus § 124 Abs. 2 VwGO entnommene Zulassungsgründe geltend, \ndie jedoch in der Spezialregelung des § 78 Abs. 3 AsylVfG nicht vorgesehen sind und deren analoge \nAnwendung nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht möglich ist. \n\n3\n\nDie alsdann behauptete grundsätzliche Bedeutung (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) ist schon nicht \nausreichend im Sinne von Abs. 4 Satz 4 der genannten Vorschrift dargelegt. Für grundsätzlich bedeutsam wird \ndie Frage gehalten, \"ob angesichts der neuesten Entwicklung im Kosovo, insbesondere auch unter \nBerücksichtigung des vollständigen Scheiterns des dort tätigen deutschen Diplomaten Steiner, die Situation der \nAngehörigen des Volkes der Roma nicht einer völligen Neubewertung bedarf\". Weder wird die neueste \nEntwicklung im Kosovo auch nur ansatzweise dargelegt, noch begründet, warum der Diplomat Steiner \nvollständig gescheitert sein soll und welchen Bezug dies zur Situation zurückgeführter Roma hat. \n\n4\n\nIm Übrigen entscheidet der Senat nicht anders als das Verwaltungsgericht in dem beanstandeten Urteil. So \nhat er noch mit Beschluss vom 28. Juli 2003 - 13 A 2939/03.A - Folgendes ausgeführt: \n\n5\n\n\"... Der Senat hat nämlich - in Übereinstimmung mit allen für \nRechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art zuständigen \nObergerichten - entschieden, dass eine gruppengerichtete \npolitische Verfolgung von Minderheiten einschließlich der Roma im \nKosovo und - zumindest angesichts der Erlasslage - ein \nAbschiebungshindernis für diese nicht mit der notwendigen \nWahrscheinlichkeit festgestellt werden kann. Der Zulassungsantrag \ngibt diesbezüglich keine Veranlassung zu einer anderen Wertung, \nzumal die neueren Erkenntnisse nichts für eine Verschlechterung \nder Lage von Minderheiten im Kosovo hergeben,\n\n6\n\nvgl. z.B. ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes \nüber die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der \nBundesrepublik Jugoslawien (Kosovo) vom 27.11.2002; \nUNHCR-Position zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit \nvon Personen aus dem Kosovo von Januar 2003.\n\n7\n\nAuch die einer Abschiebung der Roma entgegenstehenden \nlandesministeriellen Weisungen \n\n8\n\nvgl. hierzu zuletzt das nachrichtliche Schreiben des \nInnenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen \nvom 7. April 2003 - 14/44.386-I14 (Kosovo) -\n\n9\n\nund das erwähnte \"Memorandum\" geben keinen Anlass, die \nRichtigkeit dieser Wertung in Zweifel zu ziehen. Im Übrigen \nbedürfte es auch der Klärung der von der Klägerin aufgeworfenen, \nerkennbar auf ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 \nAuslG zielenden Frage nicht, weil ihr ein dem Schutz nach § 54 \nAuslG gleichkommender Schutz zuteil wird.\n\n10\n\nVgl. hierzu zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 7. \nApril 2003 - 14 A 1557/03.A -. \n\n11\n\nNach dem o. a. nachrichtlichen Schreiben ist eine zwangsweise \nRückführung von Roma in den Kosovo nach wie vor nicht \nmöglich.\"\n\n12\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n13","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/291399","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-08-01/13-a-3048-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/291399","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/291399","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-08-01/13-a-3048-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/291399","retrieved":"2026-07-09 03:11:28.910979+00:00"}}