{"status":"available","doknr":"OLD293098","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0410.3B1820.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-04-10","aktenzeichen":"3 B 1820/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 678,94 Euro (1.327,90 DM) \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerdebegründung des \nAntragstellers ergibt nicht, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Anordnung der \naufschiebenden Wirkung der Klage wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des \nErschließungsbeitragsbescheides hätte stattgeben müssen (§§ 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, \n146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO n.F.).\n\n3\n\nDer Einwand des Antragstellers, ein Erschlossensein des veranlagten Grundstücks durch \nden X.----------weg und den sich anschließenden nicht befahrbaren Verbindungsweg sei nicht \ngegeben, weil der mit Pollern abgesperrte Verbindungsweg nicht die üblichen \nNutzungsmöglichkeiten, insbesondere keine Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge und \nFeuerwehr, gewähre, greift nicht durch. Der in dem angefochtenen Beschluss in Bezug \ngenommene § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW sieht ausdrücklich vor, dass Gebäude geringer \nHöhe auch an nicht befahrbaren Wohnwegen zulässig sind, wenn diese nicht länger als 50 m \nsind. Ist demnach eine Erschließung auch durch nicht befahrbare Wege grundsätzlich \nmöglich, hätte es dem Antragsteller obgelegen, näher darzutun, warum die Voraussetzungen \ndieser Vorschrift - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - hier nicht erfüllt sind \noder ihr Vorliegen (in bauplanungsrechtlicher Hinsicht) nicht hinreicht. Daran fehlt es. \n\n4\n\nDer Hinweis in der Beschwerdebegründung auf die \"doppelte finanzielle Belastung\", die \nder Antragsteller mit Blick auf einen Erschließungsbeitrag für den F.-----weg befürchtet, \nvermag der Beschwerde gleichfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen. Eine mehrfache \nBeitragsbelastung mehrfach erschlossener Grundstücke entspricht - vorbehaltlich einer \nsatzungsrechtlich vorgesehenen und auch hier gewährten Ermäßigung - prinzipiell dem \ngeltenden Erschließungsbeitragsrecht, wie in dem angefochtenen Beschluss näher ausgeführt \nwird. Dass eine mehrfache Erschließung des veranlagten Grundstücks tatsächlich nicht \ngegeben ist, erläutert die Beschwerdebegründung auch in diesem Zusammenhang nicht. \n\n5\n\nDer pauschale Hinweis auf die \"bisherigen Ausführungen in dieser Sache\" und das \nVorbringen in dem zugehörigen Klageverfahren und die dort eingereichten Unterlagen \nentspricht nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach in der \nBeschwerdebegründung u.a. die Gründe darzulegen sind, aus denen die Entscheidung \nabzuändern oder aufzuheben ist, und sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen \nEntscheidung auseinander setzen muss. \n\n6\n\nVgl. dazu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 146 Rdn. 41 m.w.N.\n\n7\n\nDie Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 154 Abs. 2 VwGO, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 \nAbs. 3 GKG.\n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293098","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-04-10/3-b-1820-02","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/293098","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293098","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-04-10/3-b-1820-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/293098","retrieved":"2026-07-09 03:14:11.210979+00:00"}}