{"status":"available","doknr":"OLD293466","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0320.14A4330.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-03-20","aktenzeichen":"14 A 4330/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind \n- Zulässigkeit des Vorbringens unterstellt - jedenfalls nicht gegeben.\n\n3\n\n1. Soweit das Verwaltungsgericht die Versäumung des Prüfungstermins vom \n15. Februar 2000 im Fach \"Numerische Analysis\" als nicht wegen \nPrüfungsunfähigkeit entschuldigt bewertet hat, hat die Klägerin keine \nZulassungsgründe geltend gemacht. Ihr Vortrag bezieht sich allein auf ihre \nBehauptung, sie habe aus dem Beklagten zurechenbaren Gründen die Prüfung vom \n15. Februar mit der erst später anstehenden im Fach \"Numerik/Informatik\" \nverwechselt.\n\n4\n\n2. Die von der Klägerin insoweit geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht \ndurch.\n\n5\n\na) Tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bestehen nicht. \nDie Frage, ob es der Klägerin zuzurechnen ist, wenn sie - was das \nVerwaltungsgericht unterstellt - die Prüfung in \"Numerischer Analysis\", zu der sie sich \nunter dieser Bezeichnung am 6. Dezember 1999 angemeldet hatte, mit der Prüfung \n\"Numerik/Informatik\" verwechselt hat und deshalb zu der Prüfung im Fach \n\"Numerische Analysis\", die am 15. Februar 2000 anstand, nicht angetreten ist, ist \nkeine schwierige Rechtsfrage, sondern einfach zu beantworten. Angesichts des \nUmstandes, dass es im WS 1999/2000 nur eine Prüfung mit der Bezeichnung \n\"Numerische Analysis\" für den Studiengang 1 gab, ist es der Klägerin selbst \nzuzurechnen, wenn sie, ohne sich kundig zu machen, davon ausging, die Prüfung \n\"Numerische Analysis\", zu der sie sich angemeldet hatte, werde unter anderer \nBezeichnung durchgeführt, obwohl eine Prüfung \"Numerische Analysis\" angeboten \nwurde. Dass die Klausur, die für die Vorprüfung anzufertigen ist, nach § 11 Abs. 3 \nNr. 3.1 der Diplomprüfungsordnung als eine in \"Numerische Mathematik\" bezeichnet \nwird, ändert daran nichts: Die Klägerin hatte sich ausdrücklich zu einer Prüfung in \n\"Numerischer Analysis\" angemeldet und nicht zu einer als \"Numerische Mathematik\" \nbezeichneten Klausur.\n\n6\n\nb) Die dem Vorstehenden entsprechende Rechtsauffassung des \nVerwaltungsgerichts, dass ein eventueller Irrtum von der Klägerin zu vertreten sei, ist \noffensichtlich zutreffend, so daß auch der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel \nan der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben ist.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Wertfestsetzung auf \n§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG.\n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 25 Abs. 3 Satz 2 \nGKG).\n\n9\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293466","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-03-20/14-a-4330-02","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/293466","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/293466","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-03-20/14-a-4330-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/293466","retrieved":"2026-07-09 03:14:44.442416+00:00"}}