{"status":"available","doknr":"OLD294209","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0205.13A606.03A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-02-05","aktenzeichen":"13 A 606/03.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer Rechtssache kommt die allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung \nnicht zu. Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn die Rechtssache eine über den \nEinzelfall hinausgehende, verallgemeinerungsfähige Frage tatsächlicher oder \nrechtlicher Art aufwirft, die der Rechtsvereinheitlichung und/oder Rechtsfortbildung \ndienlich und in der Berufung klärungsbedürftig und klärungsfähig ist. Dies hat die \nrechtsmittelführende Partei darzulegen (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG). \n\n4\n\nSoweit die Kläger sich auf eine Gefährdung des Klägers zu 1) wegen seines \nbehaupteten Einsatzes bei den Grenztruppen und Räumungsaktionen gegen \nDorfbevölkerungen sowie deshalb mögliche Racheakte berufen, weist die \nvorliegende Rechtssache bereits keine über den vorliegenden Einzelfall \nhinausgehenden Fragen im beschriebenen Sinne auf. Es stellen sich lediglich \nFragen des individuellen Einzelfalls des Klägers zu 1), die sich wegen der \nunmittelbaren Anknüpfung an den Kläger und wegen ihrer Einmaligkeit sowie des \nprognostisch-wertenden Charakters nicht auf die Schicksale anderer Asylbewerber \nübertragen lassen und für die Beantwortung asyl- und abschiebungsrechtlicher \nFragen in anderen Asylrechtsstreitigkeiten nichts hergeben.\n\n5\n\nIm Übrigen kann, selbst wenn der Einsatz des Klägers zu 1) bei den \nGrenztruppen und seine Teilnahme an Räumungsaktionen als wahr unterstellt wird, \nnicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Kläger \nbei Rückkehr in sein Heimatdorf oder nach Q. als Teilnehmer an den Aktionen der \nGrenztruppen im Jahr 1994 erkannt wird, geschweige denn dass Racheakte \nausgerechnet gegen ihn unternommen werden. Die große Entfernung seines \nHeimatdorfes bzw. von Q. vom noch nordwestlich von Djakovica gelegenen \nEinsatzort/Grenzdorf und die kosovarischen Kommunikationsverhältnisse im Westen \ndes Landes, die zwischenzeitlich erfolgten kriegsbedingten Verschiebungen und \nVeränderungen bei der Wohnbevölkerung insbesondere in den westlichen Regionen \nsowie die zwischenzeitlich verstrichene Zeit von neun Jahren lassen es geradezu \nunwahrscheinlich erscheinen, dass der Kläger zu 1) als seinerzeitiger uniformierter \nTeilnehmer der Grenzaktionen erkannt und für diese Aktionen verantwortlich \ngemacht wird. \n\n6\n\nSoweit sich die Kläger auf die gemischtethnische Ehe des Klägers zu 1) \n- bosnisch - und der Klägerin zu 2) - albanisch - berufen, ist bereits geklärt, dass \nbosnische Bevölkerungsteile in ihren geschlossenen Orten und Siedlungsgebieten im \nKosovo hinreichend sicher sind. Es liegen überdies keinerlei Meldungen oder \nAnhaltspunkte dafür vor, dass albanische Ehefrauen von Bosniaken in deren \nSiedlungsgemeinschaft asyl- oder abschiebungsrechtlich erheblichen Gefahren \nausgesetzt wären. Insoweit steht den Klägern jedenfalls eine hinreichende \ninnerstaatliche Fluchtalternative im Kosovo offen, so dass sich vor dem Hintergrund \ngrundsätzlich klärungsbedürftige Fragen nicht stellen.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294209","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-02-05/13-a-606-03-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/294209","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294209","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-02-05/13-a-606-03-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/294209","retrieved":"2026-07-09 03:15:51.890465+00:00"}}