{"status":"available","doknr":"OLD294503","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2003:0117.15A169.03.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2003-01-17","aktenzeichen":"15 A 169/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. \n\nDer Streitwert wird auf 811,34 EUR festgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg, weil der geltend gemachte Zulassungsgrund \nernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 der \nVerwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) nicht vorliegt. Es ist nicht überwiegend \nwahrscheinlich, dass der Klage aus den im Zulassungsverfahren vorgebrachten \nGründen in einem durchzuführenden Berufungsverfahren stattzugeben wäre. Der \ninsoweit vorgebrachte Grund, dass die Besonderheit des Umschlossenseins des \nklägerischen Grundstücks von drei Straßen nicht ausreichend berücksichtigt werde, \nda ein Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen zu gewährleisten sei, ist für ein \ndurchzuführendes Berufungsverfahren unerheblich. Nach der - von älterer \nRechtsprechung des 2. Senates abweichenden - Rechtsprechung des \nbeschließenden Senates führt ein unterlassener, sich von Amts wegen \naufdrängender (Teil-)Erlass eines Beitrags wegen sachlicher Unbilligkeit nicht zur \nRechtswidrigkeit einer gleichwohl ergangenen Beitragsfestsetzung. \n\n3\n\nVgl. OVG NRW, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 15 A 5566/99 -, NWVBl. 2002, \n188 (190). \n\n4\n\nFür die vorliegende Anfechtungsklage, bei der es allein um die Rechtswidrigkeit \ndes angegriffenen Verwaltungsaktes geht (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), spielt \ndaher die aufgeworfene Frage eines Billigkeitserlasses wegen einer \nDreifacherschließung keine Rolle. Die Voraussetzungen für die von der Klägerin \nbeantragte Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO sind vor diesem \nHintergrund nicht gegeben. \n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung über \nden Streitwert ergibt sich aus §§ 14 Abs. 1 und 3, 13 Abs. 2 GKG. \n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar. \n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294503","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-01-17/15-a-169-03","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 94","ref_norm":"94","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/294503","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/294503","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2003-01-17/15-a-169-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/294503","retrieved":"2026-07-09 03:16:17.317534+00:00"}}