{"status":"available","doknr":"OLD296172","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2002:0919.5A1719.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2002-09-19","aktenzeichen":"5 A 1719/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das \nVerfahren zweiter Instanz wird abgelehnt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren \nzweiter Instanz bleibt erfolglos. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine \nAussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). \n\n3\n\nEin Zulassungsgrund i.S.d. § 124 Abs. 2 VwGO ist weder dargetan noch sonst \nersichtlich. Namentlich bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des \nangegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Ausweislich der bei den \nVerwaltungsakten des Beklagten befindlichen Fotos war ein den fraglichen Bereich \ndes L. weg umfassendes eingeschränktes Zonenhalteverbot gemäß § 41 Abs. 2 \nNr. 8 Zeichen 290 StVO durch entsprechende Beschilderung am U. -L. -Weg kurz \nvor dessen Einmündung in den L. weg klar verlautbart; Gleiches trifft für die \ndurch Zusatzzeichen eröffnete Möglichkeit zeitlich beschränkten Parkens unter \nBenutzung einer Parkscheibe zu. Dass die genannte Verbotsregelung auf die \nHaltebuchten seitlich des L. weg, die von den für die Fahrbahn dieser Straße \nbestehenden absoluten Halteverboten nicht erfasst werden, Anwendung fand, liegt \nauf der Hand und musste sich auch dem Kläger aufdrängen. Weitere \nGesichtspunkte, die die Rechtmäßigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Frage \nstellen könnten, sind der Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht zu \nentnehmen und auch sonst nicht hervorgetreten. \n\n4\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n5","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296172","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-09-19/5-a-1719-02","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/296172","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/296172","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-09-19/5-a-1719-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/296172","retrieved":"2026-07-09 03:18:41.340185+00:00"}}