{"status":"available","doknr":"OLD297007","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2002:0715.13C8.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2002-07-15","aktenzeichen":"13 C 8/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde, für die der Streitwert ebenfalls auf 3.000,- EUR festgesetzt wird, wird auf Kosten \nder Antragstellerin zurückgewiesen.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde, über die der Senat gem. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO \ni.d.F.d. RmBereinVpG nur im Rahmen des dargelegten Beschwerdegrundes \nentscheidet, ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung \nmit dem Ziel der Studienzulassung zum streitbefangenen Fachsemester zu Recht \nabgelehnt, weil die Kapazitätsberechnung der Wissenschaftsverwaltung für das \nstreitbefangene Fachsemester bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden ist. \nDie in der Beschwerde allein angegriffene Verminderung des Lehrangebots um 2 \nDS ist Folge einer die Wissenschaftsverwaltung bindenden Entscheidung des \nHaushaltsgesetzgebers, gegen die rechtliche Bedenken nicht bestehen. Sie ist \nsachlich begründet, nämlich mit der Rückabwicklung einer von Anfang an lediglich \nvorübergehend und kurzfristig vorgesehenen und damit einen Vertrauensschutz der \nStudienbewerber oder Bestandsschutz nicht auslösenden Kapazitätserhöhung der \nLehreinheit Vorklinische Medizin durch Stellenverlagerung in gleicher Höhe, und hält \nsich im Rahmen des haushaltsgesetzgeberischen Ermessens.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/297007","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-07-15/13-c-8-02","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/297007","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/297007","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-07-15/13-c-8-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/297007","retrieved":"2026-07-09 03:19:58.406479+00:00"}}