{"status":"available","doknr":"OLD298023","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2002:0507.18B815.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2002-05-07","aktenzeichen":"18 B 815/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,-- EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf \nErlass einer einstweiligen Anordnung im Ergebnis zu Recht abgelehnt.\n\n3\n\nSoweit der Antragsteller eine Duldung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über \nseinen Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung des Oberkreisdirektors des \nKreises N. vom 14. August 1998 begehrt, ist sein Antrag auf Erlass einer \neinstweiligen Anordnung (§ 123 Abs. 1 VwGO) unstatthaft. Ihm steht § 123 Abs. 5 \nVwGO entgegen. Danach darf eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, \nwenn die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes verhindert werden soll. \nSo ist es hier. Der Antragsteller wendet sich gegen die Vollstreckung der genannten \nAusweisungsverfügung. Sein hierauf bezogenes Aussetzungsbegehren ist erfolglos \ngeblieben, so dass nach Abschluss dieses Verfahrens durch den Senatsbeschluss \nvom 27. August 2001 - 18 B 1609/00 - feststeht, dass der Antragsteller vollziehbar \nausreisepflichtig ist (vgl. § 42 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 AuslG). Vorläufiger Rechtsschutz \nkann in dieser Hinsicht nicht zusätzlich darüber hinaus noch in einem gegen die \nnachfolgende Abschiebung gerichteten Anordnungsverfahren gewährt werden.\n\n4\n\nVgl. die Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 1993 - \n18 B 567/93 - und vom 25. April 2002 - 18 B 1028/01 \n-.\n\n5\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung auch \ninsoweit zu Recht abgelehnt, als der Antragsteller das Bestehen eines \nAbschiebungshindernisses aus einem Antrag auf Erteilung einer \nAufenthaltsgenehmigung herleiten will. Nach der ständigen Rechtsprechung des \nSenats scheidet die Erteilung einer Duldung für die Dauer eines \nAufenthaltgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen \nregelmäßig aus.\n\n6\n\nVgl. nur die Beschlüsse vom 5. Dezember 1994 - \n18 B 2980/94 -, vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96, \nvom 17. August 2000 - 18 B 1043/99 - und vom 18. \nJanuar 2002 - 18 B 1367/01.\n\n7\n\nBesondere Umstände, bei deren Vorliegen ausnahmsweise etwas anderes \ngelten könnte,\n\n8\n\nvgl. den Senatsbeschluss vom 15. Juni 1999 - 18 \nB 923/99 -,\n\n9\n\nsind hier weder vorgetragen noch sonst wie ersichtlich.\n\n10\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des \nStreitwertes beruht auf § 14 Abs. 1 iVm §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 GKG. \n\n11\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO, § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG \nunanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298023","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-05-07/18-b-815-02","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/298023","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298023","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-05-07/18-b-815-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/298023","retrieved":"2026-07-09 03:21:30.278317+00:00"}}