{"status":"available","doknr":"OLD298929","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2002:0304.11A2851.01A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2002-03-04","aktenzeichen":"11 A 2851/01.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer allein geltend gemachte Zulassungsgrund einer Verletzung des rechtlichen \nGehörs (§§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, 138 Nr. 3 VwGO) wird nicht entsprechend den \ngesetzlichen Erfordernissen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG darlegt. Der Antrag \nerschöpft sich in seinem Kern vielmehr - ansatzweise im Stil einer \nBerufungsbegründung - nur in Angriffen gegen die Beweiswürdigung erster Instanz, \nohne insbesondere abweichende tatsächliche Erkenntnisse konkret zu benennen, \ndie eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.\n\n4\n\nDies gilt auch bezüglich der Einwände in Bezug auf die Frage der Beurteilung der \nGlaubwürdigkeit der Klägerin. Bei dem von der Klägerin im Vordergrund geltend \ngemachten Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 und 6 AuslG kommt es auf eine \nobjektive Betrachtung einer möglichen Gefahrenlage unabhängig von der \nGlaubhaftmachung einer möglichen Vorverfolgung an.\n\n5\n\nEine solche Gefahrenlage ist zudem nicht gegeben. Der Senat hat eine mögliche \nGefährdung sierra leonischer Staatsangehöriger bei einer Rückkehr in ihr Heimatland \nebenso wie das angefochtene Urteil verneint\n\n6\n\n- vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom \n21. September 2001 - 11 A 1360/01.A - \n\n7\n\nund an dieser Rechtsprechung seither festgehalten.\n\n8\n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG \nabgesehen.\n\n9\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 \nAsylVfG).\n\n10\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG).\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298929","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-03-04/11-a-2851-01-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":4},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/298929","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/298929","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2002-03-04/11-a-2851-01-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/298929","retrieved":"2026-07-09 03:22:57.221882+00:00"}}