{"status":"available","doknr":"OLD301380","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0803.18B410.01.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-08-03","aktenzeichen":"18 B 410/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 4.000,- DM festgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt, \nweil die von dem Antragsteller in seinem Zulassungsantrag \naufgeführten Gründe die Zulassung der Beschwerde nicht \nrechtfertigen.\n\n3\n\nDas Vorbringen des Antragstellers ist nicht geeignet, \nernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen \nBeschlusses im Sinne des § 146 Abs. 4 in Verbindung mit § 124 \nAbs. 2 Nr. 1 VwGO hervorzurufen. Die Rüge des Antragstellers, \ndie zusammengefasst darauf hinausläuft, das Verwaltungsgericht \nhabe den Streitgegenstand \"nicht richtig bewertet\", geht fehl. \nDer Antragsteller verkennt im Gegenteil seinerseits, dass das \nvon ihm unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen \nGerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Juli 2000 - Beschwerde \nNr. 29192/95, InfAuslR 2000, 473 ff. behauptete \nAbschiebungshindernis weder einen Bezug zu dem im Wege des an \nsich statthaften - hier allerdings unzulässigen - Antrags nach \n§ 80 Abs. 5 VwGO verfolgten Anspruchs auf Verlängerung seiner \nAufenthaltserlaubnis aufweist, noch der Abschiebungsandrohung \nals solcher entgegengehalten werden kann. Ein derartiges \nAbschiebungshindernis ist vielmehr wegen der in § 50 Abs. 3 \nAuslG getroffenen Regelung allenfalls als von der \nAusländerbehörde zu prüfendes Vollstreckungshinderniss für den \n- hier nicht streitbefangenen - (nachfolgenden) Vollzug der \nAbschiebung von Bedeutung.\n\n4\n\nVgl. die Senatsbeschlüsse vom \n19. März 1998 - 18 B 2284/96 -, \nAuAS 1998, 160 und vom 24. Februar \n2000 - 18 B 225/00 -. \n\n5\n\nDer Antragsteller hat die von ihm darüber hinaus geltend \ngemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 146 Abs. \n4 iVm § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) bereits nicht hinreichend \ndargelegt (§ 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO). Insofern fehlt jegliche \nErläuterung dazu, warum die Frage, \"ob bei einer derartigen \nVerfahrenskonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis für ein \nEilverfahren besteht, wenn die Behörde entsprechend eine \nAbschiebungsandrohung erlassen hat\", im vorliegenden Verfahren \nentscheidungserheblich sein soll.\n\n6\n\nVon einer weiteren Begründung dieses einstimmig gefassten \nBeschlusses wird abgesehen (§ 146 Abs. 6 Satz 2 iVm § 124a \nAbs. 2 Satz 2 VwGO).\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 und 3 iVm §§ 20 \nAbs. 3, 13 Abs. 1 GKG.\n\n8\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO, § 25 Abs. 3 \nSatz 2 GKG unanfechtbar.\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301380","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-08-03/18-b-410-01","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301380","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301380","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-08-03/18-b-410-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301380","retrieved":"2026-07-09 03:26:46.412435+00:00"}}