{"status":"available","doknr":"OLD301441","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0724.13A2519.01.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-07-24","aktenzeichen":"13 A 2519/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren wird auf Kosten der Klägerin eingestellt.\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 03. April 2001 ist wirkungslos (entspr. § 269 Abs. 3 \nZPO).\n\nDer Streitwert wird in Abänderung gem. § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG auf 20 Mio. DM festgesetzt.\n\nDie Klägerin hat die Bedeutung des Verfahrens für ihr Unternehmen, und zwar die sie durch Einführung von \nNummernportabilität treffenden Umstellungskosten mit voraussichtlich bis zu 9 Mio. DM angegeben. Hierbei \nhandelt es sich mit Blick auf die von einem anderen in gleicher Weise betroffenen Unternehmen im \nParallelverfahren gemachten weit höheren Angaben um erkennbar \"geschönte\" Zahlen. Allerdings ist auch der \nSenat nicht in der Lage, die durch Einführung von Nummernportabilität im Mobilfunk verbundenen Kosten für \nein Unternehmen hinreichend sicher zu prognostizieren. Er schätzt daher die Verfahrensbedeutung im Rahmen \nseines Ermessens unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Kostensteigerungen bei erst in \nfernerer Zukunft zu erwartender Einführung von Nummernportabilität auch im Mobilfunk und des aus Sicht des \nSenats zu erwartenden positiven Effekts einer solchen Nummernportabilität für andere Wettbewerber auf 20 \nMio. DM.\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n1","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301441","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-07-24/13-a-2519-01","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 269","ref_norm":"269","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301441","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301441","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-07-24/13-a-2519-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301441","retrieved":"2026-07-09 03:26:51.672879+00:00"}}