{"status":"available","doknr":"OLD301976","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0517.11A1941.01A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-05-17","aktenzeichen":"11 A 1941/01.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt. \n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n Der Antrag wird abgelehnt. \n\n2\n\nDer Kläger trägt die Kosten des \nVerfahrens, für das Gerichtskosten \nnicht erhoben werden.\n\n3\n\nG r ü n d e :\n\n4\n\nDer Antrag bleibt ohne Erfolg.\n\n5\n\nDie allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 78 \nAbs. 3 Nr. 1 AsylVfG) ist nicht gegeben. \n\n6\n\nDer Senat hat sich seit dem Spätsommer 2000 bis in die \njüngste Vergangenheit hinein mehrfach mit der asyl- bzw. \nabschiebungsschutzrechtlich relevanten Lage in Guinea \nbefasst.\n\n7\n\nVgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom \n9. August 2000 - 11 A 2370/00.A - und \nvom 16. März 2001 - 11 A 5695/00.A -\n.\n\n8\n\nIn den vorzitierten Entscheidungen ist der Senat unter \numfangreicher Auswertung der jeweils zur Verfügung stehenden \nErkenntnisse unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass ein \nin einer Oppositionsbewegung nicht an exponierter Stelle \nstehender Guineer bei einer Rückkehr in sein Heimatland nicht \nmit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politisch motivierte \nVerfolgung zu befürchten hat.\n\n9\n\nAn dieser Beurteilung hält der Senat auch und gerade unter \nBerücksichtigung der seither zugänglich gewordenen \nErkenntnisse fest. Im Einzelnen sei lediglich Folgendes \nangemerkt:\n\n10\n\nBereits in seinem vorstehend angeführten Beschluss vom \n9. Au-gust 2000 - 11 A 2370/00.A - hat sich der Senat \nausführlich mit den Berichten der Internationalen Gesellschaft \nfür Menschenrechte unter der Federführung von Frau Reimer und \nder dort behaupteten Rückkehrgefährdung für guineische \nAsylbewerber beschäftigt, ist aber unter Berücksichtigung \nweiterer Erkenntnisquellen zu einer anderen Wertung gelangt. \nDes Weiteren hat sich der Senat in dem auch den \nProzessbevollmächtigten des Klägers bekannten Beschluss vom \n30. Oktober 2000 - 11 A 4874/00.A - kritisch mit den \nBehauptungen des Guineers \"(M.) D. B.\" auseinander gesetzt. \nAuf Grund der neueren Erkenntnislage\n\n11\n\n- vgl. Auskünfte des Auswärtigen \nAmtes an das Bundesamt für die \nAnerkennung ausländischer Flüchtlinge \nvom 27. Fe-bruar 2001 und vom 16. März \n2001 -\n\n12\n\nfindet sich der Senat in seiner Einschätzung bestätigt, dass \nden Angaben dieses \"Zeugen\" kein Beweiswert zukommt.\n\n13\n\nEs verbleibt daher bei der Feststellung, dass nicht für \njeden Guineer, der sich oppositionell betätigt, bei einer \nRückkehr nach Guinea angesichts der dort herrschenden \npolitischen Verhältnisse die Gefahr besteht, mit beachtlicher \nWahrscheinlichkeit verfolgt zu werden. \n\n14\n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 \nAsylVfG abgesehen.\n\n15\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 2 VwGO, \n83 b Abs. 1 AsylVfG.\n\n16\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist nunmehr \nrechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG).\n\n17\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG).\n\n18","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301976","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-05-17/11-a-1941-01-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/301976","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/301976","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-05-17/11-a-1941-01-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/301976","retrieved":"2026-07-09 03:27:38.359303+00:00"}}