{"status":"available","doknr":"OLD302227","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0412.13B108.01.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-04-12","aktenzeichen":"13 B 108/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.\n\nDer Streitwert wird für das Beschwerdezulassungsverfahren auf 150.000,-- DM festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg. \n\n3\n\nAuch wenn man zu Gunsten der Antragstellerin, die einen \nZulassungsgrund nach §§ 146, 124 Abs. 2 VwGO nicht benannt \nhat, davon ausgeht, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit \ndes erstinstanzlichen Beschlusses geltend gemacht werden \nsollen, sind diese nicht ausreichend dargelegt. Die \nAntragsschrift begnügt sich damit, verschiedene \nErmessensgesichtspunkte aufzuweisen, die aus ihrer Sicht die \nEntscheidung der Antragsgegnerin unrichtig, weil \nermessensfehlerhaft erscheinen lassen sollen. Das reicht \njedoch nicht aus, da, selbst wenn man dem folgen würde, nicht \ndargelegt wäre, dass sich der Ermessensspielraum der \nAntragsgegnerin auf \"Null\" reduziert hatte. Da hierauf auch \nder Beschluss des Verwaltungsgerichts mehrfach abstellt und \nsich aus einer fehlerhaften Ermessensausübung nicht \nnotwendigerweise eine Ermessensreduzierung auf Null ergibt, \nkann der Antrag schon aus diesem Grunde keinen Erfolg \nhaben.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302227","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-04-12/13-b-108-01","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302227","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302227","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-04-12/13-b-108-01","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302227","retrieved":"2026-07-09 03:28:00.673466+00:00"}}