{"status":"available","doknr":"OLD302381","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0327.15A1215.02.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-03-27","aktenzeichen":"15 A 1215/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die \nbeabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 \nVerwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 114 Zivilprozessordnung).\n\n3\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil \nhat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil Zulassungsgründe im Sinne des § \n124 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen. Das Urteil leidet nicht an einem in § 124 Abs. 2 Nr. \n5 VwGO bezeichneten Verfahrensmangel. Insbesondere bedurfte es nur der \nBezeichnung des Tages der mündlichen Verhandlung im Urteil und war dessen \nschriftliche Zustellung ohne erneute mündliche Verhandlung gemäß § 116 Abs. 2 \nVwGO zulässig. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedurfte es nicht (§ 117 \nAbs. 1 Satz 4 VwGO).\n\n4\n\nDer Zulassungsantrag hat auch insoweit keine hinreichende Erfolgsaussicht, als \nder Kläger sinngemäß den Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit \ndes Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht. Die Klage ist unzulässig, \nsoweit sie geltend gemachte Fehler des Wahlverfahrens betrifft und unbegründet, \nsoweit sie sich auf die angebliche Verletzung der Neutralitätspflicht des Beklagten \ndurch Veröffentlichungen in der \" -Zeitung\" bezieht. Der Senat folgt der \nBegründung der angegriffenen Entscheidung und nimmt hierauf Bezug. Die - teils \nunsachlichen - Ausführungen in der Antragsschrift sind nicht geeignet, Zweifel an der \nFeststellung des Verwaltungsgerichts zu wecken, die redaktionelle Berichterstattung \nder Zeitung sei dem Beklagten nicht zuzurechnen.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar. \n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302381","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-03-27/15-a-1215-02","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 117","ref_norm":"117","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302381","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302381","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-03-27/15-a-1215-02","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302381","retrieved":"2026-07-09 03:28:14.593350+00:00"}}