{"status":"available","doknr":"OLD302502","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0315.13A765.01A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-03-15","aktenzeichen":"13 A 765/01.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer vor dem Hintergrund eines Asylfolgeantrages gestellte \nAntrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDabei kann dahinstehen, ob der Zulassungsantrag dem \nDarlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG \nentspricht. Zweifel ergeben sich insoweit daraus, dass es sich \noffensichtlich um einen standadisierten Zulassungsschriftsatz \nfür Asylentscheidungen niedersächsischer Verwaltungsgerichte \nhandelt, eine Auseinandersetzung mit der konkreten \nEntscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aber nicht \nerfolgt ist, wie u.a. die Bezugnahme auf nicht zutreffende \nSeitenzahlen des verwaltungsgerichtlichen Urteils zeigt.\n\n4\n\nDie von den Klägern angegebene Zugehörigkeit zur \nVolksgruppe der Roma rechtfertigt nicht die Durchführung eines \nBerufungsverfahrens wegen grundsätzlichen Bedeutung der \nRechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG). Die insoweit als \ngrundsätzlich bedeutsam angesehene Frage, \"ob Roma aus dem \nKosovo Abschiebungsschutz gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu \ngewähren ist, weil ihnen durch ethnische Albaner aus dem \nKosovo der sichere Tod oder schwerste Verletzungen drohen, \ngegen die die KFOR-Truppen nichts ausrichten können, und weil \nihnen keine inländische Fluchtalternative zur Seite steht\", \nhat der Senat bereits verneinend beantwortet und bedarf keiner \nerneuten Überprüfung in einem Berufungsverfahren.\n\n5\n\nVgl. z.B. Beschlüsse vom 8. Januar \n2001 - 13 A 5782/00.A -,vom 5. Dezember \n2000 - 13 A 5352/00.A -,vom 23. Oktober \n2000 - 13 A 4884/00.A - , 6. September \n2000 - 13 A 3807/00.A - ,vom 21. August \n2000 - 13 A 2581/00.A -und vom 30. Juni \n2000 - 13 A 3096/00.A -(in den Ver-\nfahren war der Prozessbe-vollmächtigte \nder Kläger ebenfalls beteiligt); vgl. \nauch Beschluss vom 5. September 2000 \n- 13 A 4236/00.A -.\n\n6\n\nIn der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Roma, \nAschkali und sonstige Minderheiten im Kosovo einer \nasylrelevanten Verfolgung nicht unterliegen und auch eines \nindividuellen Abschiebungsschutzes nicht bedürfen, weil die \nGebietsgewalt-Inhaber KFOR und UNMIK grundsätzlich auch im \nHinblick auf Minderheiten schutzwillig und schutzfähig sind \nund die immer noch vorkommenden Übergriffe gegen Minderheiten \nim Einzelfall mangels Zurechenbarkeit zur KFOR und UNMIK oder \neiner sonstigen - tatsächlich nicht vorhandenen - \nHerrschaftsmacht keine unmittelbare oder mittelbare staatliche \nVerfolgung darstellen.\n\n7\n\nVgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom \n7. März 2001 - 13 A 738/01.A -,vom \n5. Juli 2000 - 13 A 2586/00.A -, vom \n22. Mai 2000 - 13 A 304/00.A -, vom \n4. Mai 2000 - 13 A 307/00.A - und vom \n10. April 2000 - 13 A 5387/99.A -.\n\n8\n\nDer Zulassungsantrag gibt keine Veranlassung zu einer \nanderen Wertung.\n\n9\n\nIm Kern wenden sich die Kläger gegen die Wertung ihres \nAbschiebungsschutzbegehrens durch das Verwaltungsgericht. Die \nvon Asylbewerbern nicht akzeptierte Wertung ihres Asyl- und \nAbschiebungsschutzbegehrens durch das Verwaltungsgericht \nrechtfertigt aber nicht die Zulassung der Berufung wegen \ngrundsätzlicher Bedeutung. \n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302502","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-03-15/13-a-765-01-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302502","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302502","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-03-15/13-a-765-01-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302502","retrieved":"2026-07-09 03:28:25.098024+00:00"}}