{"status":"available","doknr":"OLD302796","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0215.9A488.01A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-02-15","aktenzeichen":"9 A 488/01.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. \n\n3\n\nDie Berufung ist nicht wegen der geltend gemachten \ngrundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund \nnach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) zuzulassen. \n\n4\n\nDie hierzu von der aus dem Nordosten Syriens (Talkatun) \nstammenden Klägerin aufgeworfene Frage, ob die Yeziden aus dem \nNordosten Syriens einer Gruppenverfolgung unterliegen, ist \nnicht klärungsbedürftig.\n\n5\n\nVgl. Urteil des Senats vom 21. April \n1998 - 9 A 6597/95.A -; Beschluss vom \n19. Januar 2001 - 9 A 204/01.A -.\n\n6\n\nIn dem zuletzt genannten Beschluss hat der Senat unter \nAuswertung der Stellungnahme des Kulturforums der yezidischen \nGlaubensgemeinschaft e.V. Oldenburg an das Verwaltungsgericht \nMagdeburg vom 19. November 2000 zu der Situation der Yeziden \nin Nordostsyrien festgestellt, dass die Stellungnahme vom \n19. November 2000 bezüglich der Situation der Yeziden keine \nwesentlichen Abweichungen hinsichtlich Intensität und \nHäufigkeit der Verfolgungsfälle - Gleiches gilt für die Art \nder Verfolgungsfälle -, verteilt über die 90er Jahre, erkennen \nlasse, als sie der Senat in seinem Urteil vom 21. April 1998 \nbezogen auf den Zeitpunkt April 1998, \n\n7\n\nvgl. ferner Oberverwaltungsgericht \nfür das Land Niedersachsen, Urteil vom \n14. Juli 1999 - 2 L 4943/97 -, bezogen \nauf den Zeitpunkt Juli 1999 -,\n\n8\n\nfestgestellt hat. Dies werde deutlich, wenn man die auf S. 8 \nder Stellungnahme für die Jahre 1990 bis 1999 aufgelisteten \nVerfolgungsfälle mit den vom Senat auf den Seiten 77/78 seines \nUrteils für den Zeitraum 1993 bis 1998 unterstellten \nVerfolgungsfällen vergleiche. Lediglich die Zahl der in \nNordostsyrien verbliebenen Yeziden habe sich von 5.000 (S. 77 \ndes Urteils des Senats) auf 4.093 nach dem Stand von September \n2000 laut Stellungnahme vom 19. November 2000 verringert. Eine \ndie Gruppenverfolgung bei wertender Betrachtung \nrechtfertigende Verfolgungsdichte für jeden \nGruppenangehörigen, wie sie im Fall der syrisch-orthodoxen \nChristen aus dem Tur-Abdin/Türkei vorgelegen habe,\n\n9\n\nvgl. BVerwG, Urteil vom 9. September \n1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, \n204,\n\n10\n\nbestehe danach im Nordosten Syriens nicht. \n\n11\n\nBesteht aber keine Gefahr der Gruppenverfolgung für im \nNordosten Syriens niedergelassene Yeziden und berücksichtigt \nman ferner, dass die Klägerin seit ihrer Geburt (1982) bis zu \nihrer - nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts - ohne \nbegründete Furcht vor asylerheblicher Verfolgung erfolgten \nAusreise aus Syrien im Jahre 1999 zusammen mit ihren aus der \nTürkei stammenden Eltern dort gelebt, dort die Schule besucht \nund anschließend als Feldarbeiterin gearbeitet hat, dann \nstellt sich auch nicht die von der Klägerin als \nklärungsbedürftig aufgeworfene Frage, ob Syrien für Kurden \nyezidischen Glaubens aus der Türkei ein sicherer Drittstaat \nsei. Die Frage lässt sich ohne weiteres bejahen. \n\n12\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 83 b \nAsylVfG.\n\n13\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 80 \nAsylVfG).\n\n14","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302796","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-02-15/9-a-488-01-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302796","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302796","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-02-15/9-a-488-01-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302796","retrieved":"2026-07-09 03:28:51.742378+00:00"}}