{"status":"available","doknr":"OLD302794","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2001:0215.20A3636.98.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2001-02-15","aktenzeichen":"20 A 3636/98","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung wird zurückgewiesen.\nDie Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.\nDie Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die \nVollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages \nabwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in \nentsprechender Höhe leistet.\nDie Revision wird nicht zugelassen.\n\n1\n\n Tatbestand\nDie Klägerin verlegt seit 1991 den Roman \"American Psycho\" des \namerikanischen Autors Bret Easton Ellis in deutscher \nÜbersetzung. Das Buch schildert etwa ein Jahr aus dem Leben \ndes fiktiven 26-jährigen New Yorker Börsenmaklers und \nSerienmörders Patrick Bateman, der tagsüber als angepasstes \nMitglied der wohlhabenden und extrem auf Äußerlichkeiten \nbedachten Gesellschaft vorwiegend im Börsen- und Bankwesen \ntätiger Personen lebt, nachts aber von einer Obsession des \nmaximal grausamen Folterns und Mordens zufällig ausgesuchter \nPersonen getrieben wird. Auf 537 Textseiten finden sich in 60 \nKapiteln ausführliche Darstellungen des gesellschaftlichen \nLebens der handelnden Personen, aber auch eingehende \nSchilderungen der sexuellen Aktivitäten der Hauptfigur sowie \nseiner bestialischen Misshandlungen und Morde an Freunden und \nBekannten, Bettlern, Kindern und vor allem Frauen. Die Morde \nwerden teils erwähnt oder detailarm berichtet, häufiger aber \nauch bis in die grausigste Einzelheit des Einsatzes von \nTränengas, Stromstößen, Elektrobohrern, Nagelpistolen und \nanderen Werkzeugen beschrieben. Der Roman ist zunächst als \nHardcover-Ausgabe erschienen, sodann auch als Taschenbuch-\nAusgabe, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist.\nNachdem das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle die Hardcover-\nAusgabe in die Liste der jugendgefährdenden Schriften \naufgenommen hatte - was Gegenstand des Verfahrens 20 A 3635/98 \nist - und der Antrag der Klägerin auf Anordnung der \naufschiebenden Wirkung mit Senatsbeschluss vom 12. Juni 1996 \n(20 B 2250/95) abgelehnt worden war, nahm die Vorsitzende der \nBundesprüfstelle die Taschenbuch-Ausgabe mit Entscheidung \nNr. I 19/96 vom 11. November 1996, bekannt gemacht BAnz \nNr. 222 vom 27. November 1996, als im Wesentlichen \ninhaltsgleich mit der Hardcover-Ausgabe des Romans gemäß § 18a \nAbs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender \nSchriften (GjS) in dessen bis zur Aufhebung durch Art. 6 Nr. 8 \ndes Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes vom \n22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) geltenden Fassung ebenfalls in \ndie Liste auf.\nDie Klägerin hat hiergegen am 17. Dezember 1996 Klage erhoben, \nzu deren Begründung sie im Wesentlichen ihren Vortrag \nbezüglich der Hardcover-Ausgabe wiederholt hat.\nDie Klägerin hat beantragt,\ndie Indizierungsentscheidung der \nBundesprüfstelle für jugendgefährdende \nSchriften Nr. I 19/96 vom 11. November \n1996 aufzuheben.\nDie Beklagte hat beantragt,\ndie Klage abzuweisen.\nDurch das angefochtene Urteil, auf das Bezug genommen wird, \nhat das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben. \nGegen diese Entscheidung richtet sich die vom Senat \nzugelassene Berufung, zu deren Begründung die Beklagte ihren \nVortrag im Berufungsverfahren OVG NRW 20 A 3635/98 erneuert.\nDie Beklagte beantragt,\ndas angefochtene Urteil zu ändern und \ndie Klage abzuweisen.\nDie Klägerin beantragt,\ndie Berufung zurückzuweisen.\nDie Klägerin wiederholt ebenfalls ihren Vortrag im \nParallelverfahren.\nWegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes \nwird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden \nVerfahrens und der Verfahren VG Köln 17 K 1394/95 (OVG NRW 20 \nA 3635/98) und VG Köln 17 L 776/95 (OVG NRW 20 B 2250/95), der \nbeigezogenen Verwaltungsvorgänge und des von der Klägerin zu \nden Akten gereichten Taschenbuchs Bezug genommen.\nEntscheidungsgründe\nDie Berufung der Beklagten ist nicht begründet.\nDie angefochtene Indizierungsentscheidung ist rechtswidrig und \nverletzt die Klägerin in ihren Rechten; sie ist daher vom \nVerwaltungsgericht zu Recht aufgehoben worden (§ 113 Abs. 1 \nSatz 1 VwGO).\nZwar ist die indizierte Taschenbuch-Ausgabe mit der Hardcover-\nAusgabe des Romans \"im wesentlichen inhaltsgleich\" i.S. des \n§ 18a Abs. 1 GjS; Abweichungen bestehen nur hinsichtlich \neiniger Seitenumbrüche und zu vernachlässigender \nÜbersetzungsänderungen. Doch liegen die weiteren \nVoraussetzungen für eine Listenaufnahme nicht vor, wie der \nSenat im Verfahren gleichen Rubrums 20 A 3635/98 mit Urteil \nvom heutigen Tage ausgeführt hat. Zur Begründung nimmt der \nSenat auf die Entscheidungsgründe dieses Urteils Bezug.\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, die \nEntscheidung über ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aus § 167 \nVwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.\nDie Revision ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen \nnach §§ 132 Abs. 2, 137 Abs. 1 VwGO nicht gegeben sind.\n\n2","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302794","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-02-15/20-a-3636-98","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 113","ref_norm":"113","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 132","ref_norm":"132","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 137","ref_norm":"137","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/302794","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/302794","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-02-15/20-a-3636-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/302794","retrieved":"2026-07-09 03:28:51.561696+00:00"}}