{"status":"available","doknr":"OLD303446","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2000:1204.22A2696.99.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2000-12-04","aktenzeichen":"22 A 2696/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, \nweil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht \nvorliegen.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat im angefochtenen \nGerichtsbescheid ausgeführt, bereits die Voraussetzungen des \n§ 30 BSHG für die vom Kläger begehrte Hilfe lägen nicht vor. \nÜberdies handele es sich bei § 30 BSHG um eine \nErmessensvorschrift, so dass der vom Kläger geltend gemachte \nAnspruch nur im Falle einer - hier nicht erkennbaren - \nReduzierung des Ermessens auf Null bejaht werden könnte.\n\n4\n\nDie von ihm geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der \nRichtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 \nVwGO) hat der Kläger lediglich damit begründet, das \nVerwaltungsgericht habe nicht genügend berücksichtigt, dass \nder Beklagte zu keinem Zeitpunkt sein Ermessen ausgeübt \nhabe.\n\n5\n\nMit diesem Vorbringen sind ernstliche Zweifel an der \nRichtigkeit des Gerichtsbescheides nicht dargelegt. Hat das \nVerwaltungsgericht seine ablehnende Entscheidung auf zwei \nvoneinander unabhängige Gründe gestützt, nämlich hier auf das \nFehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm und \ndarauf, dass darüber hinaus kein Fall der Ermessensreduzierung \nauf Null vorliege, müssen hinsichtlich beider Begründungen \nZulassungsgründe vorgetragen werden und vorliegen (vgl. OVG \nNRW, Beschluss vom 23. August 2000 - 16 A 3949/00 -; Bader, \nZulassungsberufung und Zulassungsbeschwerde nach der 6. VwGO-\nNovelle, NJW 1998, 409, 411 mit Nachweisen aus der \nRechtsprechung sowie Seibert, das Verfahren auf Zulassung der \nBerufung - Erfahrungen mit der 6. VwGO-Novelle, NVwZ 1999, \n113, 115 sowie - für das Revisionszulassungsrecht - BVerwG, \nBeschluss vom 2. September 1996 - 5 B 53/96 -, Buchholz 436.02 \n§ 11 AsylbLG Nr. 1). Daran fehlt es hier.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 \nVwGO.\n\n7\n\nMit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung \nwird der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts \nrechtskräftig (vgl. § 124 a Abs. 2 Satz 3 VwGO).\n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303446","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-12-04/22-a-2696-99","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"AsylbLG","ref":"§ 11","ref_norm":"11","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/303446","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/303446","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-12-04/22-a-2696-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/303446","retrieved":"2026-07-09 03:29:57.817197+00:00"}}