{"status":"available","doknr":"OLD304453","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2000:0809.18B1160.00.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2000-08-09","aktenzeichen":"18 B 1160/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für \nbeide Rechtszüge auf jeweils 2.000,-- DM festgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde bleibt erfolglos. Es \nmag offen bleiben, ob er formell den Anforderungen des § 146 \nAbs. 5 Satz 3 VwGO genügt.\n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen begründet zumindest keine \nernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen \nBeschlusses (§ 146 Abs. 4 iVm § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).\n\n4\n\nDas Antragsvorbringen richtet sich allein gegen die die \nEntscheidung tragende und eingehend begründete Annahme des \nVerwaltungsgerichts, der Antragsteller habe nicht glaubhaft und \nnachvollziehbar dargelegt, Angehöriger der Volksgruppe der Roma \nzu sein. Gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts ist \njedenfalls bei Personen, die sich - wie der Antragsteller - \nüber Jahre hinweg nicht auf die Zugehörigkeit zu dieser \nVolksgruppe berufen haben, sondern diesen Umstand erst zu einem \nZeitpunkt ins Feld führen, in dem ausländerechtliche Regelungen \nin Kraft getreten sind - hier: Erlass des Innenministeriums des \nLandes Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2000 - IB3/44.386-\nI14/Kosovo; IB5III 5.2/138 -, die diesen Personenkreis vor \neiner Abschiebung schützen, regelmäßig nichts zu erinnern. \nJedenfalls hätte es dem Antragsteller oblegen, substantiiert \ndarzulegen, dass in seinem Falle etwas anders gilt und die \nAuffassung des Verwaltungsgerichts deshalb ernstlich \nzweifelhaft ist. Dem genügt das Antragsvorbringen nicht. Der \nAntragsteller verkennt, dass das Verwaltungsgericht nicht von \nihm verlangt hat, im \"Sommer bzw. Herbst 1999 einen \noffensichtlich aussichtlosen Asylantrag zu stellen, um seine \nVolkszugehörigkeit zum Volke der Roma bzw. der Ashkali \ndarzulegen\", sondern es von einem Ausländer lediglich einen \ndurchgängigen Vortrag zur Frage seiner Volkszugehörigkeit \nfordert.\n\n5\n\nVon einer weiteren Begründung dieses einstimmig gefassten \nBeschlusses wird abgesehen (§ 124 a Abs. 2 Satz 2 iVm § 146 \nAbs. 2 Satz 2 VwGO).\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO; die \nStreitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 und 3 iVm §§ 20 \nAbs. 3, 13 Abs. 1, 25 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes \n- GKG -. Das Abschiebungsschutzbegehren des Antragstellers ist \nnach der neueren Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts \n(vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -), der sich \nder Senat angeschlossen hat, mit 2.000,-- DM angemessen \nbewertet.\n\n7\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO, § 25 Abs. 3 \nSatz 2 GKG unanfechtbar.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304453","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-08-09/18-b-1160-00","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/304453","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304453","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-08-09/18-b-1160-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/304453","retrieved":"2026-07-09 03:31:33.205919+00:00"}}