{"status":"available","doknr":"OLD304690","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2000:0627.10B870.00.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2000-06-27","aktenzeichen":"10 B 870/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der \naußergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 DM \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Zulassungsantrag ist unbegründet.\n\n3\n\nAus den im Zulassungsantrag dargelegten Gründen ergeben \nsich die jedenfalls sinngemäß behaupteten ernstlichen Zweifel \nan der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses \n(Zulassungsgrund der §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) \nnicht.\n\n4\n\nDie Rüge, die angegriffene Entscheidung des \nVerwaltungsgerichts beruhe auf falschen tatsächlichen \nAnnahmen, geht fehl. Das Verwaltungsgericht hat dem nach \n§ 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 zu beurteilenden Antrag den hier \nallein maßgeblichen Inhalt der Baugenehmigung des \nAntragsgegners vom 3. April 2000 zugrunde gelegt. Mit dieser \nBaugenehmigung ist dem Beigeladenen, wie aus den mit \nZugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen folgt, die \nErrichtung einer an der Grenze zum Grundstück der \nAntragsteller 9,0 m langen und dort 3,0 m hohen nicht \nunterkellerten Garage genehmigt worden. Die Baugenehmigung \ngestattet dem Beigeladenen nicht die Errichtung sonstiger \nbaulicher Anlagen, insbesondere nicht, wie die Antragsteller \nmeinen, die Herstellung von Räumen oder Gebäudeteilen, die mit \ndem vorhandenen Wohnhaus des Beigeladenen in baulicher \nVerbindung stehen. Die von den Antragsteller im \nZulassungsverfahren erneut vorgelegten Pläne und \nBauzeichnungen, die ihnen der Beigeladene unter dem 30. Januar \n2000 mit der Bitte um nachbarliche Zustimmung überreicht hat, \nsind nicht Gegenstand des Baugesuchs vom 23. Februar 2000 und \ndamit auch nicht Inhalt der streitigen Baugenehmigung \ngeworden.\n\n5\n\nDie Beurteilung des Verwaltungsgerichts, das Vorhaben des \nBeigeladenen halte die aus §§ 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO, 6 \nAbs. 11 Nr. 1 BauO NRW folgenden Anforderungen ein und sei \nauch den Antragstellern gegenüber voraussichtlich nicht \nrücksichtslos, ist beanstandungsfrei. Das Gebot der \nRücksichtnahme verlangt vom Bauherrn nicht, auf ein zulässiges \nund für den Nachbarn zumutbares Vorhaben zu verzichten, weil \nes an einem aus Sicht des Nachbarn besser geeigneten \nAlternativstandort errichtet werden könnte.\n\n6\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni \n1997 - 4 B 97.97 - BRS 59 Nr. 176; OVG \nNRW, Beschluss vom 27. August 1992 \n- 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279.\n\n7\n\nVon weiteren Ausführungen sieht der Senat ab, §§ 146 \nAbs. 6, 124 a Abs. 2 Satz 2 VwGO.\n\n8\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus §§ 154 Abs. 2, 159 \nSatz 2, 162 Abs. 3 VwGO, 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 1 GKG.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304690","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-06-27/10-b-870-00","cited_norms":[{"jurabk":"BauNVO","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/304690","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/304690","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-06-27/10-b-870-00","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/304690","retrieved":"2026-07-09 03:31:53.587387+00:00"}}