{"status":"available","doknr":"OLD305719","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2000:0216.10A.D100.97NE.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2000-02-16","aktenzeichen":"10A D 100/97.NE","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nI.\n\n3\n\nDie Antragsteller haben einen Normenkontrollantrag gegen die \n8. Änderung des Bebauungsplans Nr. G 108 - Stadtmitte-West - \nder Antragsgegnerin gestellt. Durch Urteil vom 23. Juli 1998 \nhat der Senat diese 8. Änderung sowie eine zweite Änderung des \nBebauungsplans für nicht wirksam erklärt und den weiter \ngehenden Antrag der Antragsteller abgelehnt. Die \nAntragsgegnerin trägt nach der vorläufig vollstreckbaren \nKostenentscheidung die Kosten des Verfahrens.\n\n4\n\nDie Antragsteller haben im Kostenfestsetzungsverfahren \nbeantragt,\n\n5\n\ndie Zuziehung eines Bevollmächtigten \nfür das Vorverfahren für notwendig zu \nerklären.\n\n6\n\nII.\n\n7\n\nDer Antrag ist unbegründet. Soweit ein Vorverfahren \ngeschwebt hat, sind nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Gebühren und \nAuslagen eines Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn das Gericht \ndie Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für \nnotwendig erklärt. Die Vorschrift steht in sachlichem \nZusammenhang mit § 162 Abs. 1 VwGO. Nach ihr gehören zu den \nerstattungsfähigen Kosten auch die Kosten des Vorverfahrens. \nHat sich der kostenerstattungsberechtigte Beteiligte im \nVorverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sind \ndie hierfür aufgewandten Kosten - abweichend von der Regel des \n§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO - nur erstattungsfähig, wenn das \nGericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das \nVorverfahren für notwendig erklärt.\n\n8\n\nEin Vorverfahren hat hier nicht stattgefunden. Kosten des \nVorverfahrens sind nur die Kosten des Widerspruchsverfahrens \nnach den §§ 68 ff VwGO. Unter dem Begriff \"Vorverfahren\" \nversteht die Verwaltungsgerichtsordnung ausschließlich das \nWiderspruchsverfahren. Zu den erstattungsfähigen Kosten des \nVerfahrens gehören hingegen nicht die Kosten, die den \nBeteiligten durch das Verwaltungsverfahren bei der \nAusgangsbehörde entstanden sind,\n\n9\n\nvgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, \nBeschluss vom 8. Oktober 1996 \n- 5 S 1345/96 - NVwZ-RR 1998, 402.\n\n10\n\nDem gerichtlichen Normenkontrollverfahren geht kein \nVorverfahren im Sinne des § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 VwGO \nvoraus. Hierzu gehört namentlich nicht das \nPlanaufstellungsverfahren selbst. Haben die späteren \nAntragsteller des Normenkontrollverfahrens bei der Beteiligung \nder Bürger durch einen Bevollmächtigten Anregungen und Bedenken \ngeltend gemacht, gehören dafür aufgewandte Kosten nicht als \nKosten des Vorverfahrens zu den Kosten des \nNormenkontrollverfahrens. Dasselbe gilt, wenn die Antragsteller \ndes Normenkontrollverfahrens durch einen Bevollmächtigten \nschriftlich gegenüber der Gemeinde eine Verletzung von \nVerfahrens- und Formvorschriften oder von Mängeln der Abwägung \ngeltend gemacht haben (§ 215 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB). \nDerartige Verfahrenshandlungen sind nicht \nZulässigkeitsvoraussetzung für einen späteren \nNormenkontrollantrag und diesem nicht als \"Vorverfahren\" \nzugeordnet. \n\n11\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305719","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-02-16/10a-d-100-97-ne","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":3}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/305719","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/305719","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2000-02-16/10a-d-100-97-ne","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/305719","retrieved":"2026-07-09 03:33:23.509928+00:00"}}