{"status":"available","doknr":"OLD306712","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:1022.20B1151.99AK.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-10-22","aktenzeichen":"20 B 1151/99.AK","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Abänderung des Senatsbeschlusses vom 11. Mai 1999 \n- 20 B 1588/98.AK - wird abgelehnt. \n\nDer genannte Beschluß wird nicht von Amts wegen abgeändert. \n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens einschließlich \nder außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.\n\nDer Streitwert wird auf 25.000,-- DM festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e \n\n2\n\nDer Antrag der Antragstellerin auf Abänderung des \nSenatsbeschlusses vom 11. Mai 1999 - 20 B 1588/98.AK - hat \nkeinen Erfolg. Ebensowenig folgt der Senat der Anregung der \nAntragstellerin, den genannten Beschluß von Amts wegen zu \nändern und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den \nPlanfeststellungsbeschluß vom 15. Mai 1998 anzuordnen. Zur \nBegründung wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des \nSenats vom heutigen Tage im Verfahren 20 B 1150/99.AK Bezug \ngenommen, die hier entsprechend gelten. Auch im vorliegenden \nFall wird die Klage - wie im Beschluß vom 11. Mai 1999 \nausgeführt - aller Voraussicht nach ohne Erfolg bleiben; auch \nhier besteht mit Blick auf die sonst eintretende Verzögerung \ndes Baus der Flughafenanbindung ein dringendes \nVollzugsinteresse. Ergänzend ist lediglich darauf hinzuweisen, \ndaß die Abwägung der widerstreitenden Interessen im \nvorliegenden Fall zu einem noch deutlicheren Übergewicht des \nVollzugsinteresses führt. Denn im \nPlanfeststellungsabschnitt 81 werden Grundstücksflächen der \nAntragstellerin nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. \n\n3\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 \n\nVwGO, die Streitwertfestsetzung auf §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 \nSatz 1 GKG.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306712","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-10-22/20-b-1151-99-ak","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/306712","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/306712","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-10-22/20-b-1151-99-ak","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/306712","retrieved":"2026-07-09 03:34:51.383120+00:00"}}