{"status":"available","doknr":"OLD307226","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0624.15A2430.99.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-06-24","aktenzeichen":"15 A 2430/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Beklagte.\n\nDer Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.519,52 DM \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg, weil der geltend gemachte \nZulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache \n(§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht vorliegt. Die Antwort auf die \naufgeworfene Rechtsfrage, ob die Beitragspflicht schon mit der \nletzten Abnahme der Arbeiten an einer beitragsfähigen \nTeilanlage oder erst mit der letzten Abnahme hinsichtlich des \nBauprogramms insgesamt entsteht, ergibt sich ohne weiteres im \nSinne des angefochtenen Urteils aus dem Gesetz, so daß die \nRechtsfrage nicht klärungsbedürftig ist.\n\n3\n\nDie Beitragspflicht entsteht gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG \nNRW mit der endgültigen Herstellung der Einrichtung oder \nAnlage. Dies wird vom Umfang her im allgemeinen umschrieben \ndurch die Formulierung \"mit der vollständigen Verwirklichung \ndes Bauprogramms\".\n\n4\n\nVgl. zuletzt OVG NRW, Beschluß vom \n20. April 1999 - 15 A 1008/99 -, \nSeite 2 des amtlichen Umdrucks.\n\n5\n\nVom Zeitpunkt her ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der \nAbnahme der jeweiligen Bauarbeiten.\n\n6\n\nVgl. zuletzt OVG NRW, Beschluß vom \n13. April 1999 - 15 B 535/99 -, Seite 3 \ndes amtlichen Umdrucks.\n\n7\n\nAus der den Umfang der relevanten Arbeiten betreffenden \nUmschreibung kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht \ngefolgert werden, daß hinsichtlich der zur endgültigen \nHerstellung gehörigen Baumaßnahmen vom gesetzlichen \nBezugsobjekt der Herstellung, also der jeweils vom Bauprogramm \nerfaßten Teilanlagen, die das Mittel der nachmaligen \nHerstellung oder Verbesserung der Gesamtanlage sind, abgesehen \nwerden könnte.\n\n8\n\nVgl. zum Verhältnis von endgültig \nhergestellter Teilanlage als Mittel der \nnachmaligen Herstellung oder \nVerbesserung einer Gesamtanlage \nOVG NRW, Urteil vom 15. Februar 1989 \n- 2 A 2562/86 -, OVGE 40, 286 \n(292 f.).\n\n9\n\nBaumaßnahmen an einer Teilanlage, die nicht zur Herstellung \ndieser Teilanlage als Mittel einer beitragsfähigen nachmaligen \nHerstellung oder Verbesserung der Gesamtanlage gehören, \ngehören auch nicht zum für das Entstehen der Beitragspflicht \nmaßgebenden Bauprogramm.\n\n10\n\nHier waren nach dem angegriffenen Urteil und der \nAntragsschrift die Fahrbahnbepflanzungen nicht Teil einer \nbeitragsfähigen Maßnahme an der Fahrbahn. Daher kommt es für \ndas Entstehen der Beitragspflicht nicht auf die Abnahme dieser \nArbeiten, sondern auf die derjenigen Arbeiten an, die zur \nendgültigen Herstellung derjenigen Teilanlagen gehören (hier: \nGehwege, Straßenentwässerung), deren endgültige Herstellung \nzur nachmaligen Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlage \ngeführt hat.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die \nStreitwertentscheidung ergibt sich aus §§ 14 Abs. 1 und 3, 13 \nAbs. 2 GKG.\n\n12\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar.\n\n13","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307226","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-06-24/15-a-2430-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307226","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307226","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-06-24/15-a-2430-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307226","retrieved":"2026-07-09 03:35:43.428892+00:00"}}