{"status":"available","doknr":"OLD307696","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0420.15A1008.99.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-04-20","aktenzeichen":"15 A 1008/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.\n\nDer Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.302,71 DM \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag ist abzulehnen, weil der geltend gemachte \nZulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des \nUrteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht vorliegt. Es ist \nnämlich nicht überwiegend wahrscheinlich, daß die Klage in \neinem durchzuführenden Berufungsverfahren Erfolg hätte.\n\n3\n\nDie Einwände der Klägerin, daß der Frontabschnitt des \nklägerischen Grundstücks nur 2,20 m betrage und daher die \nveranlagte Grundstücksfläche falsch angesetzt sei und daß in \neinem Parallelverfahren dieselben Daten verwendet worden \nseien, begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit \ndes Urteils, weil sich die zu veranlagende Fläche nicht nach \nFrontmetern, sondern nach erschlossener Fläche und zulässiger \nGeschoßfläche bemißt und weil bei der Veranlagung eines \nanderen Grundstücks für dieselbe Ausbaumaßnahme \nnotwendigerweise auch zum Teil dieselben Daten zugrundezulegen \nsind.\n\n4\n\nDie Auffassung, daß eine beitragsfähige Verbesserung nicht \neingetreten sei, weil vorher eine ordnungsgemäße Asphaltdecke \nvorhanden gewesen sei, begründet keine ernstlichen Zweifel an \nder Richtigkeit des Urteils, weil das Verwaltungsgericht die \nVerbesserung nicht in der obersten Straßendecke, sondern in \nder Herstellung eines heutigen Ansprüche genügenden, \ninsbesondere frostsicheren Straßenaufbaus sieht. \n\n5\n\nDie Festsetzung des Beitrags erfolgte auch nicht, wie die \nKlägerin meint, nach Ablauf der Festsetzungsfrist. Die \nWiederherstellung des Straßenaufbaus mit einer Asphaltdecke \nnach der Kanalverlegung im Jahre 1990 konnte nicht zum \nEntstehen der Beitragspflicht führen. Denn diese entsteht mit \nder endgültigen Herstellung der Anlage (§ 8 Abs. 7 Satz 1 KAG \nNW), d.h. mit der vollständigen Verwirklichung des \nBauprogramms. \n\n6\n\nVgl. OVG NW, Urteil vom 27. August \n1996\n- 15 A 1642/93 -, NWVBl 1997, 78.\n\n7\n\nNach dem in der 83. Maßnahmensatzung vom 21. Mai 1987 in \nder Fassung der 120. Maßnahmensatzung vom 20. Dezember 1992 \nund der 129. Maßnahmensatzung vom 6. April 1995 festgelegten \nBauprogramm sollte die C. straße gepflastert werden. Da \ndies erst 1991 geschah, lief die Festsetzungsfrist gemäß § 12 \nAbs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG NW in Verbindung mit §§ 169, 170 \nAbs. 1 AO frühestens mit dem Jahre 1995 ab, mithin nach Erlaß \ndes angefochtenen Bescheides.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die \nStreitwertentscheidung ergibt sich aus §§ 14 Abs. 1 und 3, 13 \nAbs. 2 GKG.\n\n9\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307696","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-04-20/15-a-1008-99","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AO 1977","ref":"§ 170","ref_norm":"170","n":1},{"jurabk":"AO 1977","ref":"§ 169","ref_norm":"169","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307696","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307696","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-04-20/15-a-1008-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307696","retrieved":"2026-07-09 03:36:27.605938+00:00"}}