{"status":"available","doknr":"OLD307999","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0225.16E102.99.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-02-25","aktenzeichen":"16 E 102/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.\n\nDie Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens; \naußergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde hat keinen \nErfolg.\n\n3\n\nDas Antragsvorbringen begründet keine ernstlichen Zweifel \nan der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses (§§ 146 \nAbs. 5 Satz 3, 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 VwGO). Das \nVerwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung \ndes Bundesverwaltungsgerichts bereits zu Recht ausgeführt, daß \nden Klägern für die geltend gemachten Leistungen der \nJugendhilfe die Aktivlegitimation fehlt. Da die \nAntragsberechtigung nicht zur Disposition der Parteien steht, \nkönnen die Kläger die Befugnis zur Geltendmachung der \nJugendhilfeleistungen allenfalls aus übertragenem Recht \nherleiten. Eine entsprechende Abtretungserklärung vom \n5. Februar 1999 ist als Anlage 10 zur Antragsschrift vorgelegt \nworden. Dahinstehen kann, ob die schriftliche Abtretung schon \ndeshalb unberücksichtigt bleiben muß, weil sie erst nach \nAbschluß des erstinstanzlichen Antragsverfahrens als neuer \nTatsachenvortrag zur Kenntnis gebracht worden ist (vgl. zum \nMeinungsstand: Seibert, NVwZ 1999, 113 - 116 ff. -). \nJedenfalls ist innerhalb der Antragsfrist nicht dargelegt \nworden, daß die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der \nAbtretung vorliegen. Daß hier eine Übertragung aufgrund der \ninsoweit allein in Betracht kommenden Vorschriften in § 53 \nAbs. 2 Nr. 1 oder Abs. 3 SGB I erfolgt ist, kann nicht ohne \nweiteres zugrunde gelegt werden. Dies gilt umso mehr, als in \ndem auf der Grundlage des § 39 SGB VIII gewährten \"Pflegegeld\" \nauch ein Erziehungsanteil enthalten ist, der nicht unmittelbar \nder Sicherung des Lebensunterhalts dient. Bei dem \ndiesbezüglichen Darlegungserfordernis handelt es sich um eine \nnach Ablauf der Antragsfrist nicht mehr nachholbare \nVoraussetzung für die Zulassung der Beschwerde.\n\n4\n\nDie erstinstanzliche Entscheidung leidet auch nicht unter \ndem geltend gemachten Verfahrensmangel (§ 146 Abs. 4 iVm § 124 \nAbs. 2 Nr. 5 VwGO). In dem vorliegenden Nebenverfahren auf \nBewilligung von Prozeßkostenhilfe war das Verwaltungsgericht \nunter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht \ngehalten, vorab auf die fehlende Aktivlegitimation der Kläger \nhinzuweisen. Im übrigen ist nicht dargelegt, daß die \nEntscheidung auf diesem geltend gemachten Verfahrensmangel \nberuhen kann. \n\n5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 \nVwGO und § 166 VwGO iVm § 127 Abs. 4 ZPO. \n\n6\n\nDieser Beschluß ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar. \n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307999","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-25/16-e-102-99","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/307999","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/307999","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-25/16-e-102-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/307999","retrieved":"2026-07-09 03:36:52.894369+00:00"}}