{"status":"available","doknr":"OLD308053","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0217.13B2059.98.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-02-17","aktenzeichen":"13 B 2059/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDas Verfahren auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln \nvom 19. August 1998 wird eingestellt.\n\nDie Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte. \n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.750.000,-- DM festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nNachdem die Beteiligten das Verfahren auf Zulassung der \nBeschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom \n19. August 1998 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt \nerklärt haben, ist dieses Verfahren einzustellen und über die \nVerfahrenskosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung \ndes bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§§ 92 \nAbs. 3 anal., 161 Abs. 2 VwGO. Danach sind die Kosten den \nBeteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen. \n\n3\n\nDie Kostenentscheidung nach beiderseitiger \nHauptsachenerledigungserklärung ist regelmäßig an den sich im \nZeitpunkt der Erledigungserklärung abzeichnenden \nErfolgsaussichten auszurichten. Dabei ist im erledigten \nZulassungsverfahren jedenfalls für den Fall des eindeutigen \nVorliegens eines Zulassungsgrundes, wie hier des § 124 Abs. 2 \nNr. 2 VwGO, auch der mutmaßliche Ausgang des zugelassenen \nRechtsmittels in Blick zu nehmen. Der Ausgang der von der \nAntragstellerin angestrebten Beschwerde in Abhängigkeit von \nder Abwägung der widerstreitenden Interessen auch ohne das \nerledigende Ereignis ist indes im vorliegenden \nVerfahrensstadium offen. Er hängt u.a. maßgeblich von der \nCharakterisierung der Frist des § 30 Abs. 3 TKG ab. Ihr mit \ndem Verwaltungsgericht eine bloße Ordnungsfunktion \nzuzusprechen, erscheint nicht ohne weiteres überzeugend, \nandererseits böte ihre Interpretation als strikte \nrechtsvernichtende Frist ohne Rechtsfolge für von dem \nUnternehmen zu vertretende Fristüberschreitung keinen \nausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen. Auch \nzeichnet sich gegenwärtig eine Gewichtung der weitergehenden \nErwägungen in der einen oder anderen Richtung nicht ab. Daß \nvorläufiger Rechtsschutz gegen die Regulierungsentscheidung \nauf der ersten Stufe den Übergang zur zweiten \nRegulierungsstufe verhindere und eine Rückabwicklung zu \nUnrecht gezahlter Entgelte zu Gunsten der Kunden nicht \ngewährleistet sei, erscheint jedenfalls nicht zwingend. In \nBetracht gezogen werden könnte insoweit eine Entscheidung auf \nder zweiten Stufe mit Rückwirkung und Bindung an die \nBestandskraft der Entscheidung der ersten Stufe. Daß bei \nAufrechterhaltung des Sofortvollzuges, aber späterem Obsiegen \nder Antragstellerin im Hauptsacheverfahren die Realisierung \nihrer Entgeltnachforderungen mit irreversiblen Verlusten \nverbunden sein kann - beispielsweise durch zwischenzeitlichen \nWechsel von Kunden zu anderen Anbietern oder Ableben von \nKunden oder Erlöschen von Firmen -, wird nicht gänzlich \nunbeachtlich sein können.\n\n4","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308053","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-17/13-b-2059-98","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"TKG 2021","ref":"§ 30","ref_norm":"30","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308053","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308053","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-17/13-b-2059-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308053","retrieved":"2026-07-09 03:36:57.562058+00:00"}}