{"status":"available","doknr":"OLD308139","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0204.21A4014.98A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-02-04","aktenzeichen":"21 A 4014/98.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. \n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer allein auf § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG gestützte Antrag hat keinen \nErfolg.\n\n3\n\nDie als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage,\n\n4\n\n\"ob ... eine Anerkennung als Flüchtling in einem Vertragsstaat der Genfer \nKonvention in der Bundesrepublik Deutschland keine Berücksichtigung findet, wenn \ninnerstaatliche Verfahrensvorschriften (scl. § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 3 \nVwVfG) nicht eingehalten worden sind\", \n\n5\n\nwäre in dem angestrebten Berufungsverfahren ungeachtet des \nProblems der Wahrung der Klagefrist im Hinblick auf das der \nFrage zugrunde liegende Begehren zu § 51 Abs. 1 AuslG schon \ndeshalb nicht zu beantworten, weil sie auf der falschen \nPrämisse beruht, daß sich aus der Fiktion des § 51 Abs. 2 Satz \n1 Nr. 2 Alt. 2 AuslG ein Feststellungsanspruch gegen das \nBundesamt ergibt. Das ist indessen nach dem klaren Wortlaut \ndes § 51 Abs. 2 Satz 2 AuslG (\"In den sonstigen Fällen ...\") \nnicht der Fall (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. April 1998 \n- 9 C 54.97 -) und wäre mit Blick auf die Motive, von denen \nsich der Gesetzgeber bei der Kompetenzverteilung zwischen den \nAusländerbehörden und dem Bundesamt hat leiten lassen, auch \nnicht sachgerecht, da es für die Umsetzung des ausschließlich \nan formale Kriterien anknüpfenden § 51 Abs. 2 Satz 1 AuslG \nnicht der besonderen Sachkunde des Bundesamtes bedarf. \nDementsprechend beschränkt sich § 31 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG, \nwonach das Bundesamt in Entscheidungen über beachtliche \nAsylanträge ausdrücklich festzustellen hat, ob die \nVoraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, auf die Fälle \neiner erforderlichen Prüfung der dort genannten materiellen \nVoraussetzungen und kann mithin eine positive Feststellung des \nBundesamtes zu § 51 Abs. 1 AuslG ihre Grundlage in keinem \nFall in § 51 Abs. 2 Satz 1 AuslG finden.\n\n6\n\nSollte die insofern dann jedenfalls ganz unpräzise und so \ndem Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG nicht \ngenügende Fragestellung entsprechend dem in der Klageschrift \nhervorgehobenen ursprünglichen Begehren auch darauf zielen zu \nklären, ob das Bundesamt einem bereits im Ausland anerkannten \nFlüchtling die Abschiebung in sein Heimatland androhen darf, \nbedürfte es hierfür nicht der Durchführung eines \nBerufungsverfahrens. Daß die in § 51 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 \nAuslG aufgegriffenen Umstände in der vom Bundesamt zu \nerlassenden Abschiebungsandrohung zu beachten sind, ergibt \nsich unmittelbar aus den in § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in \nBezug genommenen Bestimmungen des § 50 Abs. 3 und des § 51 \nAbs. 4 AuslG. Daß das Verwaltungsgericht dem nicht Rechnung \ngetragen hat, kann als Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall \neinen grundsätzlichen Klärungsbedarf nicht indizieren.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308139","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-04/21-a-4014-98-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2},{"jurabk":"VwVfG","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 31","ref_norm":"31","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 71","ref_norm":"71","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308139","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308139","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-02-04/21-a-4014-98-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308139","retrieved":"2026-07-09 03:37:05.154373+00:00"}}