{"status":"available","doknr":"OLD308195","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1999:0127.16B139.99.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1999-01-27","aktenzeichen":"16 B 139/99","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt. \n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antragstellerin kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt \nwerden; die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet aus den \nnachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg \n(§ 166 VwGO iVm § 114 ZPO). \n\n3\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde hat keinen Erfolg. \n\n4\n\nSoweit die Antragstellerin sich auf die Zulassungsgründe \nder besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten \nbzw. der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und auf \neine Abweichung von obergerichtlicher oder höchstrichterlicher \nRechtsprechung beruft, fehlt es bereits an einer den \nAnforderungen des § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO genügenden \nDarlegung von Zulassungsgründen iSv § 146 Abs. 4 VwGO iVm \neiner entsprechenden Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO. \n\n5\n\nDas Antragsvorbringen begründet auch keine ernstlichen \nZweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses \n(§ 146 Abs. 4 VwGO iVm § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die \nAntragstellerin hat einen Anordnungsgrund nicht glaubhaft \ngemacht. Wie in dem erstinstanzlichen Beschluß vom \n22. Dezember 1998 bereits zutreffend ausgeführt worden ist, \ngeht es in dem vorliegenden Verfahren nur noch um die \nDifferenz der von der Antragstellerin zu entrichtenden Miete \nvon 780,- DM zuzüglich der Heizkosten von 100,- DM monatlich \nund dem vom Antragsgegner für angemessen angesehenen Betrag \nvon 604,90 DM, folglich um die Kürzung in Höhe von monatlich \n275,10 DM. Die Antragstellerin hat auch im Zulassungsverfahren \nnicht glaubhaft gemacht, daß ihr infolge dieser Kürzung der \nVerlust der Wohnung droht. Im übrigen bedarf sie zur Sicherung \nihrer Unterkunft auch keiner gerichtlichen Hilfe. Der \nAntragsgegner hat in seinem Schriftsatz vom 18. Dezember 1998 \ndargelegt, von der Antragstellerin werde zur Vermeidung der \nKürzung lediglich erwartet, daß sie ihre Bemühungen um Erhalt \neiner preisgünstigeren Unterkunft belegt (z.B. durch \nEintragung in die Liste des Wohnungsamtes oder durch Antworten \nauf Zeitungsanzeigen). In diesem Fall könne die Kürzung wieder \naufgehoben werden. Im Zulassungsverfahren ist nicht glaubhaft \ngemacht worden, aus welchen Gründen der Nachweis derartiger \nBemühungen der Antragstellerin nicht zugemutet werden \nkann.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 \nVwGO.\n\n7\n\nDieser Beschluß ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar. \n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308195","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-01-27/16-b-139-99","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308195","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308195","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1999-01-27/16-b-139-99","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308195","retrieved":"2026-07-09 03:37:10.284376+00:00"}}