{"status":"available","doknr":"OLD308971","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1998:0924.9A4326.98A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1998-09-24","aktenzeichen":"9 A 4326/98.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht \nerhoben werden.\n\n1\n\n G r ü n d e\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung \n(Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) ist nicht \ngegeben. Die Rechtssache wirft entgegen der Auffassung des \nKlägers keine verallgemeinerungsfähige Tatsachenfrage auf. Die \nvom Kläger insoweit für klärungsbedürftig gehaltene Frage, \nwelche Anforderungen tatsächlicher Art an eine exilpolitische \nTätigkeit gestellt werden müßten, damit diese im Sinne der \nRechtsprechung des Berufungsgerichts als „exponiert\" anzusehen \nsei, läßt sich, abgesehen von den in der Rechtsprechung des \nBerufungsgerichts bisher entschiedenen \nNegativabgrenzungen,\n\n4\n\nvgl. etwa: OVG NW, Beschluß vom \n31. Juli 1998 - 9 A 525/98.A -,\n\n5\n\nin der notwendigen allgemeinen Form nicht positiv \nbeantworten, die „exponierte\" Tätigkeit wird vielmehr durch \ndie - jeweils völlig unterschiedlichen - konkret - \nindividuellen Umstände des Einzelfalls geprägt, so daß diesen \nUmständen naturgemäß keine über den entschiedenen Einzelfall \nhinausgehende verallgemeinerungsfähige Bedeutung zukommen \nkann. Der Umstand, daß die Éinzelfallwertung der \nVerwaltungsgerichte unterschiedlich ausfällt, mag damit \nzusammenhängen, daß jeweils unterschiedliche Einzelfälle zu \nbewerten sind. Selbst wenn bei identischer Sachlage \nunterschiedliche Wertungen zu verzeichnen wären, änderte dies \nnichts an der Tatsache, daß es sich insoweit nach wie vor um \nindividuelle Einzelfälle handelte.\n\n6\n\nAuch die des weiteren geltend gemachte Abweichung \n(Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) der \nangefochtenen Entscheidung von dem bereits zitierten Beschluß \ndes Berufungsgerichts vom 31. Juli 1998 liegt nicht vor. In \ndem genannten Beschluß hat der Senat in Zusammenfassung seiner \nbisherigen Rechtsprechung lediglich die \nverallgemeinerungsfähigen Tätigkeiten aufgelistet, die das \nTatbestandsmerkmal des „exponierten\" Auftretens nicht \nerfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß der Aufzählung der \nFallgruppen in dem genannten Beschluß abschließender Charakter \nzukommt. Wann im übrigen ein „exponiertes\" Auftreten positiv \nfestzustellen ist, hat der Senat in dem genannten Beschluß \nnicht entschieden, so daß insgesamt eine Abweichung der \nangefochtenen Entscheidung von dem Beschluß von vornherein \nnicht in Betracht kommt.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 83 b \nAbs. 1 AsylVfG.\n\n8\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 80 \nAsylVfG).\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308971","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-09-24/9-a-4326-98-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/308971","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/308971","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-09-24/9-a-4326-98-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/308971","retrieved":"2026-07-09 03:38:19.235387+00:00"}}