{"status":"available","doknr":"OLD309224","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1998:0813.15A3651.98.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1998-08-13","aktenzeichen":"15 A 3651/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Beklagte.\n\nDer Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.491,-- DM festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag ist unbegründet. Die geltend gemachten \nZulassungsgründe liegen nicht vor. Weder bestehen ernstliche \nZweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen \nBewertung, daß die Beitragsforderung verjährt sei, noch weist \ndie Rechtssache in dieser Hinsicht besondere tatsächliche oder \nrechtliche Schwierigkeiten auf.\n\n3\n\nDie Beitragspflicht ist - unbeschadet der Frage, ob und in \nbezug auf welche Fläche bereits vorher eine Beitragspflicht \nentstanden ist - spätestens im Jahre 1985 entstanden, als das \nGrundstück an den Kanal im L. weg angeschlossen werden \nkonnte und durch den Bebauungsplan 20 E überplant und damit \nBauland war. Eine Herausparzellierung kleinerer Grundstücke aus \ndem ehemaligen Flurstück 258 war dafür entgegen der Auffassung \ndes Beklagten nicht erforderlich.\n\n4\n\nVon der Beitragspflicht erfaßt war das Grundstück als \nwirtschaftliche Einheit, also der demselben Eigentümer \ngehörende Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder \ngewerblich genutzt werden darf und an die Anlage angeschlossen \nwerden kann. Ausgangspunkt bei der Bildung wirtschaftlicher \nEinheiten ist das Buchgrundstück, denn in der Mehrzahl der \nFälle sind Grundstücke im Sinne des Grundbuchrechts zugleich \nauch wirtschaftliche Einheiten. Davon ausgehend ist \nfestzustellen, ob das Buchgrundstück zur Bildung einer \nwirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert \nwerden muß. \n\n5\n\nVgl. OVG NW, Beschluß vom 9. Juni \n1998 - 15 A 6852/95 -, S. 6 des \namtlichen Umdrucks m.w.N.\n\n6\n\nIm beplanten Gebiet ist bei der Bildung wirtschaftlicher \nEinheiten davon auszugehen, was der Bebauungsplan selbst als \nEinheit vorsieht.\n\n7\n\nVgl. OVG NW, Beschluß vom 16. Januar \n1998 - 15 A 5375/97 -, S. 3 des \namtlichen Umdrucks m.w.N.\n\n8\n\nDas bedeutet hier, daß die zwischen dem L. weg und \ndem im Bebauungsplan vorgesehenen, das ehemalige Flurstück 258 \ndurchschneidenden Weg gelegene Fläche als wirtschaftliche \nEinheit anzusehen ist. Für eine weitere Unterteilung des \nFlurstücks 258 in diesem Bereich in wirtschaftliche Einheiten \nbesteht angesichts der Unverbindlichkeit des \nBebauungsvorschlags auf der als überbaubar ausgewiesenen Fläche \nkein Raum. Damit ist das Grundstück des Klägers, das innerhalb \nder oben beschriebenen Fläche liegt, von der spätestens 1985 \nentstandenen Beitragspflicht erfaßt gewesen, so daß eine \nweitere Beitragspflicht später nicht mehr entstehen konnte und \nder entstandene Beitragsanspruch verjährt ist.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die \nStreitwertentscheidung beruht auf § 13 Abs. 2 GKG.\n\n10\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar.\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309224","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-08-13/15-a-3651-98","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/309224","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309224","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-08-13/15-a-3651-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/309224","retrieved":"2026-07-09 03:38:41.034924+00:00"}}