{"status":"available","doknr":"OLD309286","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1998:0730.16A6513.95.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1998-07-30","aktenzeichen":"16 A 6513/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Berufung wird zurückgewiesen.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.\n\nDie Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung \ndurch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der \nBeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.\n\nDie Revision wird nicht zugelassen.\n\n1\n\n G r ü n d e _:\n\n2\n\nDer Senat weist die Berufung gemäß § 130 a Satz 1 VwGO in \nder Fassung des 6. VwGO-ÄndG vom 1. November 1996, BGBl I \n1616, durch Beschluß zurück, weil er das Rechtsmittel \neinstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung \nnicht für erforderlich hält. Den Beteiligten ist zuvor gemäß \n§§ 130 a Satz 2, 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO Gelegenheit gegeben \nworden, zu dieser Verfahrensweise Stellung zu nehmen. Ihr \nEinverständnis ist nicht erforderlich. \n\n3\n\nDie Berufung mit dem - sinngemäß gestellten - Antrag\n\n4\n\ndas Urteil des VG Aachen vom 18. \nAugust 1995 - 8 K 5549/94 - zu ändern \nund den Beklagten unter Aufhebung \nseiner Ordnungsverfügung vom 17. Mai \n1995 zu verpflichten, dem Kläger eine \nAufenthaltsserlaubnis, \nhilfweise eine Aufenthaltsbefugnis zu \nerteilen,\n\n5\n\nhat keinen Erfolg, denn sie ist zwar zulässig, aber nicht \nbegründet.\n\n6\n\nDas Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgelehnt und \ndabei überzeugend ausgeführt, daß dem Kläger weder ein \nAnspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch auf \nErteilung \neiner Aufenthaltsbefugnis zusteht. Auf die zutreffenden Gründe \ndes angefochtenen Urteils wird insoweit gemäß § 122 Abs. 2 \nSatz 3 VwGO Bezug genommen. Mit der Berufung ist nichts \nvorgetragen worden, was Anlaß gibt, von der erstinstanzlichen \nEntscheidung abzuweichen. Diesbezüglich hat sich der Senat \nbereits in seinem Beschluß gleichen Rubrums und Aktenzeichens \nvom 3. Juli 1998 zum Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers im \neinzelnen mit dessen Argumenten auseinandergesetzt. Um \nunnötige Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Senat auf \ndiese Ausführungen. Nachdem der Kläger die Gelegenheit, der \nAuffassung des Senates substantiiert entgegenzutreten, nicht \nergriffen hat, sind weitere Darlegungen nicht veranlaßt.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die \nEntscheidung über deren vorläufige Vollstreckbarkeit beruht \nauf § 167 VwGO iVm §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.\n\n8\n\nDie Nichtzulassung der Revision folgt aus §§ 132 Abs. 2, \n137 Abs. 1 iVm § 130 a Satz 2, 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO.\n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung richtet sich nach § 13 Abs. 1 \nGKG.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309286","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-07-30/16-a-6513-95","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 130a","ref_norm":"130a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 708","ref_norm":"708","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 711","ref_norm":"711","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 167","ref_norm":"167","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/309286","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309286","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-07-30/16-a-6513-95","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/309286","retrieved":"2026-07-09 03:38:46.948836+00:00"}}