{"status":"available","doknr":"OLD309592","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1998:0514.14A2339.97.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1998-05-14","aktenzeichen":"14 A 2339/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. \nDie geltend gemachten Zulassungsgründe sind unter \nBerücksichtigung der Darlegungen des Klägers nicht gegeben \n- vgl. § 124 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO -. \n\n3\n\nSoweit der Kläger die Unvermietbarkeit der in Rede \nstehenden Wohnung im ersten Obergeschoß rechts des Hauses \nC. straße 24 in E. geltend macht, wodurch das \nöffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der \nWohnungsbindung weggefallen sei, vermag dies erhebliche \nZweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils - vgl. \n§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - nicht zu begründen. \n\n4\n\nZum einen hat das Verwaltungsgericht seine Rechtsansicht \ndarauf gestützt, der Kläger habe weder im einzelnen dargelegt \nnoch nachgewiesen, daß ihm die Vermietung der Wohnung an einen \nWohnberechtigten trotz ausreichender Bemühungen nicht möglich \ngewesen sei. Dem ist der Kläger im Zulassungsantrag mit keinem \nWort entgegengetreten. Dies gilt um so mehr, als die Wohnung \nab Januar bzw. Februar 1992 neuen Mietern überlassen worden \nwar. \n\n5\n\nAuch soweit es die Frage des Zustandes der Wohnung \nbetrifft, sind keine ernstlichen Zweifel dargelegt. Hierbei \nist zu berücksichtigen, daß Gegenstand des vorliegenden \nVerfahrens die beantragte Freistellung der Wohnung gemäß § 7 \nAbs. 1 Satz 1 WoBindG zur Überlassung an nicht wohnberechtigte \nPersonen ist. Warum die Wohnung im Hinblick auf ihren Zustand \nunter Berücksichtigung der - öffentlichen - Bindung an die \nKostenmiete gemäß § 8 WoBindG nicht vermietbar, hingegen auf \ndem freien Wohnungsmarkt vermietbar gewesen sein soll, bleibt \nauch nach den Ausführungen des Klägers nicht \nnachvollziehbar.\n\n6\n\nSoweit der Kläger Ermessensfehler des Beklagten rügt, \nverkennt er, daß das Verwaltungsgericht bereits die \ntatbestandlichen Voraussetzungen für die Freistellung der \nWohnung als nicht gegeben erachtet hat, so daß für eine \nweitere Überprüfung des dem Beklagten zustehenden Ermessens im \nangefochtenen Urteil kein Raum war. \n\n7\n\nSchließlich weist die Rechtssache keine besonderen \ntatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf - vgl. \n§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO -. Der Rechtsstreit weicht \nhinsichtlich seines Schwierigkeitsgrades nicht von dem \nDurchschnitt der Verfahren betreffend eine Freistellung nach \n§ 7 Abs. 1 WoBindG ab, die dem Senat in der Vergangenheit \nvorgelegen haben. \n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1 Satz 2 \nGKG.\n\n10\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar.\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309592","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-05-14/14-a-2339-97","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"WoBindG","ref":"§ 7","ref_norm":"7","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"WoBindG","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/309592","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309592","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-05-14/14-a-2339-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/309592","retrieved":"2026-07-09 03:39:15.481620+00:00"}}