{"status":"available","doknr":"OLD309613","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1998:0508.9B620.98.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1998-05-08","aktenzeichen":"9 B 620/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, weil die \nbeabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachfolgenden Gründen keine hinreichende Aussicht \nauf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).\n\nDer Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil die \nAntragsteller entgegen § 67 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 5 VwGO nicht ordnungsgemäß vertreten \nsind. Dieser Mangel könnte zwar behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe \nfür einen demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO \nzu stellenden Zulassungsantrag, hinsichtlich dessen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand \ngewährt werden könnte, jedoch liegen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor. \nDenn es ist nicht erkennbar, daß mit einem anwaltlich gestellten Zulassungsantrag mit \nAussicht auf Erfolg durchgreifende Zulassungsgründe i.S.d. § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 \nVwGO geltend gemacht werden könnten. Zulassungsgründe aus dem Katalog des § 124 \nAbs. 2 VwGO sind im vorliegenden Fall offensichtlich nicht gegeben; dies gilt insbesondere \nfür den geltend gemachten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes wegen der nach \nAuffassung der Antragsteller rechtswidrigen Vorlage des Verwaltungsvorgangs und der \nVerwertung durch das Gericht. Zu berücksichtigen ist insoweit, daß die Antragsteller selbst \nmit ihrer am 25. Februar 1998 bei Gericht eingegangenen Antragsschrift ausdrücklich eine \nEntscheidung des Verwaltungsgerichts noch vor dem 2. März 1998, dem angekündigten \nZwangsräumungstermin, begehrten. Da der Verwaltungsvorgang selbst erst mit Schreiben des \nAntragsgegners vom 26. Februar 1998 am darauffolgenden Tag, Freitag den 27. Februar \n1998, bei dem Verwaltungsgericht einging, war das Verwaltungsgericht gehalten, wegen der \nbesonderen Eilbedürftigkeit und dem ausdrücklichen Begehren der Antragsteller nunmehr \nohne weitere Verzögerungen - etwa durch die Gewährung von Akteneinsicht und die \nEinräumung einer Stellungnahmefrist - in der Sache zu entscheiden. Von einer weiteren \nBegründung sieht der Senat gemäß §§ 146 Abs. 6 Satz 2, 124 a Abs. 2 Satz 2 2. Alt. VwGO \nab.\n\nDie Antragsteller tragen gemäß §§ 154 Abs. 2, 159 Satz 2 VwGO die Kosten des \nZulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren gemäß §§ 20 Abs. 3, 13 Abs. 1 \nGKG auf 4.000,- DM festgesetzt.\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n1","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309613","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-05-08/9-b-620-98","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/309613","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/309613","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-05-08/9-b-620-98","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/309613","retrieved":"2026-07-09 03:39:17.428454+00:00"}}