{"status":"available","doknr":"OLD310380","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1997:1202.9B2859.97.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1997-12-02","aktenzeichen":"9 B 2859/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,00 DM festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer zulässige Antrag auf Zulassung der Beschwerde hat in \nder Sache keinen Erfolg.\n\n3\n\nSoweit die Antragsteller die Grundsatzrüge erheben \n(Zulassungsgrund nach § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 \nVwGO), fehlt es in jeder Hinsicht an der nach § 146 Abs. 5 \nSatz 3 erforderlichen Darlegung, warum die Rechtssache \ngrundsätzliche Bedeutung haben soll. \n\n4\n\nDie des weiteren geltend gemachten ernstlichen Zweifel an \nder Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses (Zulassungsgrund \nnach § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) greifen \nnicht durch. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der \nAntragsteller zu Recht abgelehnt. Insoweit wird zunächst gemäß \n§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Gründe des \nangefochtenen Beschlusses Bezug genommen.\n\n5\n\nDie Begründung des Zulassungsantrags rechtfertigt unter dem \nAspekt der ernstlichen Zweifel keine andere Bewertung. Auch \ndas nunmehr vorgelegte Attest läßt nicht erkennen, daß die den \nAntragstellern nunmehr zugewiesene Unterkunft angesichts des \nlediglich vorübergehenden Charakters der Unterbringung zu \neiner Verletzung der Menschenwürde führt. Aus dem Attest \nergibt sich lediglich, daß die Gefahr einer Nierenruptur oder \neiner starken Blutung bei dem Antragsteller zu 1. durch eine \nstarke Infektion bzw. einen Harnwegsinfekt hervorgerufen \nwerden kann, wobei diese Gefahr bei schlechten hygienischen \nVerhältnissen erhöht ist. Daß die hygienischen Verhältnisse in \nder neu zugewiesenen Unterkunft bereits zur Zeit in diesem \nSinn „schlecht\" sind, haben die Antragsteller auch nicht \nansatzweise geltend gemacht; vielmehr gehen sie offenbar davon \naus, daß allein aufgrund der Größe der Unterkunft von 30 qm \ndie befürchteten schlechten hygienischen Verhältnisse \neintreten werden. \n\n6\n\nDies kann jedoch allein aus diesem Grund nicht unterstellt \nwerden, da die Antragsteller, insbesondere die Antragsteller \nzu 1. und 2., es auch bei beengten Wohnverhältnissen in der \nHand haben, im Rahmen der ihnen zumutbaren Eigenleistungen für \nan den Gesundheitszustand des Antragstellers zu 1. angepaßte \nhygienische Verhältnisse zu sorgen. Daß sie hierzu in der \nneuen Unterkunft nicht in der Lage sein werden, haben die \nAntragsteller ebenfalls nicht dargelegt.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 159 Satz 2 \nVwGO. Die Bemessung des Streitwertes richtet sich nach §§ 20 \nAbs. 3, 13 Abs. 1 GKG.\n\n8\n\nDer Beschluß ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310380","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1997-12-02/9-b-2859-97","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/310380","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/310380","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1997-12-02/9-b-2859-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/310380","retrieved":"2026-07-09 03:40:26.397260+00:00"}}