{"status":"available","doknr":"OLD311403","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:1997:0320.13C6.97.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"1997-03-20","aktenzeichen":"13 C 6/97","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 6.000,- DM festgesetzt.\n\n1\n\n Gr ü n d e :\n\n2\n\nDer Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Der Senat kann offen lassen, ob dem \nAntrag schon deshalb der Erfolg versagt sein muß, weil in ihm ein Zulassungsgrund \nnach §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 VwGO nicht benannt und hiermit den \nDarlegungserfordernissen des § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO nicht genügt ist. Sollte sich \ndie Antragstellerin auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der \nRichtigkeit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 124 Abs. 2 \nNr. 1 VwGO) berufen wollen, kann ebenfalls offen bleiben, ob ernstliche Zweifel erst \ndann angenommen werden können, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit \ndes Erfolges der angestrebten Beschwerde besteht \n\n3\n\n- so im Ergebnis Schmieszek, NVwZ 1996, 1151, 1153 -\n\n4\n\noder ob insoweit bereits ein ebenso wahrscheinlicher Erfolg wie Mißerfolg \nausreicht. Denn es ist im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes \nvor dem Hintergrund der Angriffe der Antragstellerin sogar überwiegend \nwahrscheinlich, daß der angefochtene Beschluß jedenfalls im Ergebnis nicht zu \nbeanstanden ist: \n\n5\n\nNach dem der Kapazitätsverordnung zugrunde liegenden Stellenprinzip kommt \nes bei der Ermittlung des Lehrangebotes grundsätzlich auf die der Stelle planmäßig \nzugewiesene Lehrverpflichtung an. Hiervon kann nach der Rechtsprechung des \nSenats allenfalls dann abgewichen werden, wenn die Hochschule einer \n\"geringerwertigen\" Planstelle durch langfristige Besetzung mit einem Stelleninhaber, \nder entweder zu einem individuellen höheren als der Stelle zugewiesenen \nLehrdeputat verpflichtet ist oder von der Hochschule zu verpflichten wäre, praktisch \nauf Dauer einen anderen Amtsinhalt gibt und diese so zu einer \"höherwertigen\" Stelle \numfunktioniert\n\n6\n\nvgl. beispielsweise Urteil des Senats vom 4. Dezember 1986 - 13 A 1829/86 -. \n\n7\n\nEine solche dauerhafte, lediglich von einer Anpassung des Haushaltsplans nicht \nbegleitete faktische Stellenumwandlung liegt noch nicht vor, wenn die Hochschule \neine Zeit-Angestellten-Stelle bei gegebenem Befristungsgrund im zeitlichen Rahmen \ndes § 57 c Abs. 4 HRG mit demselben Stelleninhaber besetzt. So liegt der Fall bei \nder von Dr. C. A. eingenommenen Stelle BAT I-IIa.\n\n8\n\nSoweit die Antragstellerin den angesetzten Schwundausgleichsfaktor 1,0 \nangreift, spricht ausgehend von der den Kapazitätsberechnungsunterlagen \nbeigefügten Schwundausgleichsberechnung nach dem Hamburger Modell alles für \ndessen Richtigkeit. \n\n9\n\nVor diesem Hintergrund kann der Rechtssache auch keine besondere \ntatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO \nzuerkannt werden.\n\n10\n\nDie Nebenentscheidungen folgen aus § 154 Abs. 2 VwGO u. § 13 Abs. 1 \nGKG.\n\n11\n\nDieser Beschluß ist unanfechtbar.\n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/311403","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1997-03-20/13-c-6-97","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/311403","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/311403","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1997-03-20/13-c-6-97","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/311403","retrieved":"2026-07-09 03:41:55.668429+00:00"}}